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Hier zahlst du am meisten Steuern für dein E-Auto
Elektromobilität gilt als sauber und oft auch als günstig. Zumindest auf den ersten Blick. Auch steuerlich profitieren Halterinnen und Halter häufig von Vergünstigungen. Doch das gilt längst nicht überall. Je nach Wohnkanton kostet dasselbe Fahrzeug kaum etwas oder über 1’500 Franken pro Jahr. STREETLIFE zeigt, wo punkto E-Autos besonders tief in die Tasche gegriffen wird – und wo es echte Steuerprivilegien gibt.
Die steuerliche Landschaft für Elektroautos in der Schweiz ist so vielfältig wie das Land selbst. Während der Bund seit 2024 eine einheitliche Importsteuer eingeführt hat, bleibt bei den Kantonen fast alles beim Alten: ein Flickenteppich aus Steuerbefreiungen, Rabatten, Übergangslösungen und vollen Abgaben. Für E-Auto-Besitzende kann das je nach Wohnort einen Unterschied von mehreren hundert bis über tausend Franken pro Jahr ausmachen. Es lohnt sich ein genauer Blick aufs Thema.
Einheitlich für alle: die Importsteuer auf Elektroautos
Seit dem 1. Januar 2024 wird beim Import eines Elektroautos eine einmalige Importsteuer von vier Prozent auf den Fahrzeugwert erhoben. Diese Steuer betrifft alle importierten Fahrzeuge und erhöht die Anschaffungskosten spürbar. Sie fällt unabhängig davon an, ob der Wohnkanton Elektroautos steuerlich begünstigt oder nicht und kann durch kantonale Vergünstigungen nicht ausgeglichen werden.
Kantonale Motorfahrzeugsteuer: die grosse Bandbreite
Deutlich komplexer ist die Situation bei der jährlichen Motorfahrzeugsteuer, denn diese wird vollständig von den Kantonen geregelt. Je nach Wohnort kann dieselbe Elektroauto-Kategorie praktisch steuerfrei sein oder jährliche Abgaben von über 1’500 Franken verursachen. Über die Jahre hinweg schlägt sich dieser Unterschied massiv in der Gesamtkostenrechnung nieder. Während einige Kantone Elektroautos gezielt fördern, behandeln andere sie steuerlich ähnlich wie schwere Verbrennerfahrzeuge.
Warum sind die kantonalen Unterschiede so gross?
Der Grund für die grossen steuerlichen Unterschiede liegt im föderalen System der Schweiz. Es existiert kein einheitliches Steuerrecht für Fahrzeuge, vielmehr legt jeder Kanton seine eigene Berechnungsgrundlage fest. Manche Kantone orientieren sich an CO₂-Emissionen oder der Energieeffizienz, was Elektroautos klar begünstigt. Andere setzen auf das Gesamtgewicht, was insbesondere schwere Elektrofahrzeuge benachteiligt. Wieder andere berücksichtigen Motorleistung oder frühere Verbrenner-Kriterien. Das Ergebnis ist ein System, in dem ein identisches Elektroauto je nach Wohnort sehr unterschiedlich besteuert wird.
In diesen Kantonen bist du (noch) von den Steuern befreit
Zu den Kantonen, die Elektroautos besonders stark begünstigen, zählen Zürich, Solothurn und Glarus. Dort fällt für viele Elektrofahrzeuge weiterhin keine Motorfahrzeugsteuer an. In diesen Kantonen können E-Auto-Besitzende jährlich mehrere hundert bis über tausend Franken sparen.
In Solothurn könnte sich dies jedoch ab 2027 ändern: Der Regierungsrat plant, Elektroautos künftig nach Gewicht zu besteuern, während die Motorleistung unberücksichtigt bleibt. Damit bleiben sie günstiger als vergleichbare Verbrenner.
Neue Änderungen für St. Gallen seit 2026
Anders sieht es inzwischen im Kanton St. Gallen aus. Zwar gab es dort in der Vergangenheit teilweise vollständige Steuerbefreiungen für Elektroautos, doch diese Regelung ist ausgelaufen. Seit 2026 gilt St. Gallen nicht mehr als klassischer Nullsteuer-Kanton für E-Autos, da die Steuer dort nun vom Fahrzeuggewicht abhängt.
Kantone mit niedrigen bis moderaten Steuern
Zwischen diesen Extremen liegt eine ganze Reihe von Kantonen, die Elektroautos zwar fördern, aber nicht vollständig von der Steuer befreien. Der TCS liefert hierzu eine gute Übersicht.
In Kantonen wie Waadt, Nid- und Obwalden, Tessin, Bern, Neuenburg oder Graubünden fallen reduzierte Abgaben an. Für ein gängiges Modell wie ein Tesla Model Y bewegen sich die jährlichen Steuern dort häufig im Bereich von rund 100 bis 300 Franken. Oft sind diese Vergünstigungen jedoch zeitlich begrenzt. Nach drei bis fünf Jahren greifen in vielen Fällen wieder höhere oder reguläre Steuersätze, was bei der langfristigen Planung unbedingt berücksichtigt werden sollte.
Kantone ohne spezielle Vergünstigungen und mit hoher Steuerlast
Am anderen Ende der Skala stehen Kantone wie Aargau, Luzern, Schaffhausen, beide Appenzell, Schwyz oder das Wallis. Dort gibt es kaum oder keine spezifischen Steuervergünstigungen für Elektroautos, wobei Kanton Schwyz derweil über Reformen diskutiert.
Weil die Motorfahrzeugsteuer häufig nach Gewicht oder Leistung berechnet wird, können schwere Elektroautos – insbesondere SUV-Modelle – in diesen Kantonen sogar stärker belastet werden als kleine Benziner. In diesen Kantonen sind jährliche Steuerbeträge von über 1’000 Franken keine Seltenheit.
Kanton Genf reformierte Steuer 2025
Zusätzlich in Bewegung geraten ist die Situation im Kanton Genf. Dort wurde 2025 ein neues Steuersystem eingeführt, bei dem Elektroautos primär nach ihrem Gewicht besteuert werden. CO₂-Emissionen oder Motorleistung spielen keine zentrale Rolle mehr. Das führt je nach Fahrzeugtyp zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen und macht ältere Angaben zur Genfer Elektroauto-Steuer teilweise obsolet.
Neue Bundessteuern für E-Autos ab 2030 in Diskussion
Auf Bundesebene wird derzeit darüber diskutiert, Elektroautos ab etwa 2030 neu zu besteuern. Der Bundesrat prüft Modelle, bei denen nicht mehr Treibstoff, sondern gefahrene Kilometer oder bezogene Ladeenergie als Grundlage dienen könnten. Ziel ist es, die wegfallenden Einnahmen aus der Mineralölsteuer zu kompensieren. Noch ist nichts beschlossen, doch die Diskussion zeigt klar, dass die steuerliche Sonderstellung von Elektroautos langfristig nicht in Stein gemeisselt ist.
Tipps für (zukünftige) E-Auto-Besitzende
Wer ein Elektroauto besitzt oder den Kauf plant, sollte nicht nur auf den Kaufpreis schauen. Der Wohnkanton spielt eine zentrale Rolle für die laufenden Kosten. Gerade bei einem geplanten Umzug kann sich ein genauer Vergleich lohnen. Ebenso wichtig ist eine ganzheitliche Kostenrechnung, die neben Import- und Motorfahrzeugsteuer auch Versicherung, Stromkosten und mögliche Förderprogramme einbezieht. Zusätzlich bieten einige Gemeinden eigene Anreize, etwa Beiträge an Ladestationen oder vergünstigte Parkmöglichkeiten.

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