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Gestohlen, verloren, unlesbar: In diesen Fällen droht eine Busse
Über das Kennzeichen kann jedes Auto einer Halterin oder einem Halter zugeordnet werden. Bei Unfällen und Verkehrsdelikten ist so schnell klar: Diese Person muss für den Schaden oder die Busse aufkommen. Was aber, wenn die Nummer verloren geht, sie nicht mehr lesbar ist oder gar gestohlen wurde?
Diesen Gedanken kennt wohl jeder, der schon einmal zu schnell geblitzt wurde: «Mist. Hoffentlich ist mein Nummernschild auf dem Foto nicht erkennbar.» Was für viele Wunschdenken bleibt, kann tatsächlich eintreffen. Autokennzeichen sind jahrein, jahraus der Witterung ausgesetzt und werden irgendwann unleserlich. Darf man damit aber weiterfahren?
Das Gesetz kennt hier nur eine Antwort: «Nein!» Die dazu passende Formulierung findet sich in der Verkehrsregelnverordnung VRV Art. 57: «Kontrollschilder [...] müssen in gut lesbarem Zustand sauber gehalten werden.» Wird man mit einem fehlbaren Kontrollschild erwischt, ist ein Bussgeld von 60 Franken fällig.
Doch was heisst sauber und gut lesbar? Hier lässt das Bundesgesetz viel Spielraum – und gibt den Ball an die Kantone weiter. Konkret liegt die Beurteilung über die Lesbarkeit bei der zuständigen Polizei oder den Fachleuten der Fahrzeugkontrolle. Klar ist aber: Gut lesbar bezieht sich auf die Buchstaben, die Zahlen sowie die Schweizer- und Kantonswappen.
Darf ich selbst ausbessern?
Hier wird es noch etwas komplizierter, denn es wechselt von Kanton zu Kanton. Das zeigt eine Umfrage von SRF Espresso: So ist in den Kantonen Bern, Zürich und Aargau, das Ausbessern mit der entsprechenden Farbe erlaubt. Sowohl bei den Buchstaben, Zahlen und Wappen. Im Kanton Thurgau darf man immerhin noch die Zahlen und Buchstaben nachziehen, während im Kanton Luzern das Hand anlegen grundsätzlich verboten ist
Ein neues Nummernschild kostet dann auch nicht die Welt. Im Kanton Bern kostet das Paar zum Beispiel 45 Franken – und es kann erst noch übers Internet bestellt werden.
Ein Fall fürs Fahndungsregister
Ob verloren oder gestohlen: Bei fehlenden Autonummern muss man schnell handeln. Und zwar sollte man den Verlust sofort der Polizei melden. Denn ohne einen Polizeirapport können keine weitere Schritte eingeleitet werden. So schreibt das Strassenverkehrsamt Zürich auf seiner Homepage: «Sie brauchen einen Polizeirapport, um bei uns ein neues Kontrollschild zu bestellen. Beim Abholen des Schildes müssen Sie den Rapport abgeben.»
Fehlen sowohl das vordere wie das hintere Schild, ist ein schnelles Nachbestellen aber nicht mehr möglich. «Wir müssen Ihre Schildnummern im Fahndungsregister ausschreiben», heisst es beim Zürcher Strassenverkehrsamt weiter. Und solange das Kennzeichen ausgeschrieben ist, könne es nicht ersetzt werden. Es bliebe nur der Bezug neuer Kennzeichen.
So lange bleiben Autonummern im Fahndungsregister:
- Verlust beider Kontrollschilder: 5 Jahre
- Diebstahl des Kontrollschilds: 10 Jahre
- Diebstahl von Kontrollschild und Fahrzeug: 15 Jahre
Sind provisorische Nummernschilder erlaubt?
Tatsächlich kommt es immer wieder vor, dass Autolenkende fehlende Kennzeichen mit selbstgebastelten Schildern ersetzen. Macht man sich damit strafbar? Grundsätzlich gilt: Beim Verlust nur einer Nummer ist die Weiterfahrt möglich. Vorausgesetzt man hat die Meldung bei der Polizei und dem Strassenverkehrsamt getätigt. In diesem Fall wird eine Fahrerlaubnis für 30 Tage ausgestellt. Taucht das fehlende Schild in dieser Zeit nicht auf, wird ein neues bestellt
Vom selbstgebastelten Schild rät die Polizei dringend ab. Es sei schlicht nicht nötig und könne andere Verkehrsteilnehmende zu sehr ablenken, wie es heisst. Zudem kann es richtig teuer werden, wie ein Fall aus dem Kanton Wallis zeigt. Dort wurde ein Autofahrer für die improvisierte Nachahmung mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Busse von 800 Franken bestraft.
Klar um ein Vergehen handelt es sich, wenn man mit einer täuschend echten Fälschung Polizei und Behörden in die Irre führen will. Hier droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Die Betrugsmasche mit den geklonten Autonummern
Die Autonummer gibt es nur einmal. Logisch, sie bezieht sich auf die Halterin oder den Halter. Aufgrund dreister Betrüger ist das nicht immer so sicher. Vermehrt treiben sie mit geklonten Nummernschildern ihr Unwesen – und wollen damit den verursachten Schaden auf andere Person abwälzen. Die Polizeibehörden sind alarmiert.
Was das genau bedeutet, hat die Autorin dieses Artikels selbst erfahren. Eines Tages flatterte ein Brief der niederländischen Staatsanwaltschaft in ihren Briefkasten. Die Aufforderung war klar: Die Begleichung einer Raserfahrt in der Nähe von Amsterdam. Die Strafe: 800 Franken.
Der Brief war echt. Und auch die darin erwähnte Autonummer. Doch: Die Autorin war noch nie mit ihrem Auto in Holland. Der Schock sass zunächst tief, doch schon der zweite Blick ins Dokument beruhigte. Das Nummernschild sei an einem Opel Corsa befestigt gewesen, die Autorin allerdings fuhr zu diesem Zeitpunkt einen Hyundai Atos. Nach einem Antwortschreiben mit beigelegtem Foto und der Kopie des Fahrzeugausweises wurde das Verfahren eingestellt. Laut Experten sollte in solchen Fällen niemals eine Zahlung vorgenommen werden. Bei Unsicherheiten unbedingt die Rechtsschutzversicherung einschalten.
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