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Fakten •
Bussenkatalog des Bundesrates

Für dieses Falschparkieren gibt es die teuersten Ordnungsbussen

In Schweizer Städten sind freie Parkplätze Mangelware. Mehr als 11'000 öffentliche Stellplätze wurden in den letzten zehn Jahren abgebaut. Da nimmt der eine oder andere schon mal eine Parkbusse von 40 Franken in Kauf. Doch Achtung: Es geht auch deutlich teurer. STREETLIFE zeigt dir, wo du dein Auto auf keinen Fall abstellen darfst.

Wer kennt das nicht: Man kehrt vom Einkaufen oder dem Coiffeur-Besuch zurück und sieht den weissen Zettel schon von weitem leuchten – es ist die Parkbusse unter dem Scheibenwischer. Der häufigste Grund für die Bestrafung: Das Auto steht zu lange in der Blauen Zone oder die bezahlte Parkzeit wurde überschritten.

In der Regel beträgt die Busse dann 40 Franken, so steht es in der Ordnungsbussenverordnung OBV. Sie ist in der heutigen Form seit dem 1. Januar 2020 in Kraft und regelt das Vorgehen bei kleineren Widerhandlungen im Strassenverkehr. Ein wesentlicher Bestandteil der Verordnung ist die Bussenliste, in der jeder Regelverstoss mit der entsprechenden Bussenhöhe festgelegt ist. Die Hoheit über diese Liste liegt beim Bundesrat, womit die Ordnungsbussen schweizweit gültig sind. 

Bussenhöhe der Parksünden liegt mehrheitlich über 40 Franken

Geht es ums Falschparkieren, wird man in der Bussenliste unter Punkt zwei fündig. Konkret unter dem Titel «Verkehrsregeln im ruhenden Verkehr». Insgesamt sind hier 133 Positionen aufgeführt, und schaut man sich diese Liste genauer an, wird schnell klar: Längst nicht jedes Falschparkieren kostet nur 40 Franken. Im Gegenteil: Gerade mal 18 Prozent der Regelverstösse können mit dieser Summe – es ist zugleich der kleinste Bussenbetrag im Bereich Parkieren – abgegolten werden. Für die restlichen 82 Prozent der gelisteten Übertretungen bezahlt man deutlich mehr. Und zwar 60 Franken (16 Verstösse), 80 Franken (42 Verstösse), 100 Franken (16 Verstösse) oder 120 Franken (35 Verstösse).

 

Die teuersten Parksünden kosten also 120 Franken. Doch für welches Fehlverhalten muss man so tief ins Portemonnaie greifen? Teuer wird es immer dann, wenn es um eine grössere Gefährdung geht. Und das trifft zu, wenn man auf einer Strassenverzweigung, auf einer Einspurstrecke, neben einer Sicherheitslinie, einer Doppelline oder auf einem Fussgängerstreifen parkiert. Das alles hat eine Busse von 120 Franken zur Folge. Doch das ist noch nicht alles. 

Ebenfalls teuer wird es, wenn man vor einer Feuerwehrstation, auf den Gleisen der Strassenbahn, näher als zehn Meter bei einer Busshaltestelle, auf dem Velostreifen, dem Trottoir – dann, wenn Fussgänger nicht mehr passieren können – oder auf dem Pannenstreifen auf der Autobahn eine Pause einlegen will. Und zu guter Letzt gibt es auch eine 120-Franken-Busse, wenn man sein Auto verbotenerweise auf einen Parkplatz für gehbehinderte Personen stellt. 

 

Anonymes Kurzverfahren

Parksünden sind sie alle – aber man kommt dabei noch glimpflich weg. Vorausgesetzt, man begeht die Widerhandlung nicht länger als 60 Minuten. Lässt man sein Auto deutlich über diese Zeit hinaus stehen, wird es richtig teuer. In diesem Fall droht eine Verzeigung und ein Strafverfahren, in dem ein Richter die Bussenhöhe ansetzt. So ist es 2017 zum Beispiel einem Zürcher Autofahrer ergangen. Er parkierte mit seinem Auto während drei Tagen knapp ausserhalb eines Parkfeldes und kassierte dafür eine Busse von 1250 Franken, wie SRF News berichtete. 

Bleibt es bei einer Ordnungsbusse, ist das Verfahren aber schnell erledigt. Es erfolgt kein Eintrag im Register, und der tatsächliche Lenker muss bei Abweichung vom Halter nicht genannt werden. Wichtig ist noch dieser Punkt: Ordnungsbussen sind für alle gleich, völlig unabhängig von persönlichen finanziellen Verhältnissen. Zudem fallen keine weiteren Kosten an, weil der Staat keine Verfahrenskosten erheben darf. 

 

Das passiert, wenn die Ordnungsbusse nicht mehr möglich ist

Busse

Sobald ein Richter über die Bussenhöhe befinden muss, fallen zwingend Verfahrenskosten an. Zudem berücksichtigt das Gericht auch immer die Verhältnisse des Beschuldigten. Je nach Einkommen und Vermögen kann die Busse bis zu 10'000 Franken betragen. Wer die Busse nicht bezahlt, dem droht eine Ersatzfreiheitsstrafe.

Geldstrafe

Steht eine Geldstrafe im Raum, handelt es sich beim Delikt um ein Vergehen. Das erfordert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die Geldstrafe setzt sich aus einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen zusammen. Das Minimum sind 3, das Maximum 180 Tagessätze. Entscheidend ist auch die Höhe des Tagessatzes. Sie reicht von 30 bis maximal 3000 Franken. Die Höhe wird durch das Gericht angesetzt, gewichtet nach der Schwere des Verschuldens.

Freiheitsstrafe

Das Schweizer Strafrecht sieht für Vergehen und Verbrechen Freiheitsstrafen vor. Je nach Schwere der Schuld dauern sie drei Tage bis 20 Jahre. Gemäss Art. 40 Abs. 2 des Strafgesetzbuches kann dann eine lebenslängliche Freiheitsstrafe ausgesprochen werden, wenn es «das Gesetz ausdrücklich bestimmt.»

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