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Unfall mit alten Reifen – bin ich in jedem Fall schuld?
Stell dir folgende Situation vor: Die Reifen am Auto sind 10 Jahre alt, du fährst auf der Autobahn und plötzlich platzt der Pneu. Es kommt zum Unfall und deine Mitfahrerin wird schwer verletzt. Es ist ein Fall, der sich so zugetragen hat – und vor Gericht landete. Bleibt die Frage: Welche Konsequenzen hatte das für den Fahrzeuglenker? Hier kommt die Antwort.
Klären wir gleich zu Beginn die Ausgangslage: Geht es um die Sicherheit von Fahrzeugen, spielen die Qualität und der Zustand von Reifen eine grosse Rolle. So schreibt der Gesetzgeber vor, dass zu stark abgefahrene Profile ein enormes Sicherheitsrisiko darstellen. Wer mit solchen Pneus erwischt wird, dem drohen Verzeigung und Führerausweisentzug.
Definiert ist das in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS. So steht unter Art. 58: «Bei Luftreifen darf das Gewebe nicht verletzt oder blossgelegt sein. Die Reifen müssen auf der ganzen Lauffläche mindestens 1,6 mm tiefe Profilrillen aufweisen.»
Ein gesetzliches Verfallsdatum gibt es nicht
Soweit, so gut. Bei abgefahrenen Reifen nimmt der Gesetzgeber die Fahrzeuglenker also klar in die Pflicht. Doch was ist, wenn meine Reifen über ein Profil von vier oder fünf Millimetern verfügen, wie neu wirken, aber tatsächlich schon einige Jahre auf dem Buckel haben? Hier ist die Antwort deutlich schwieriger: Das Schweizer Gesetz kennt kein Höchstalter für Pneus, ein definiertes Verfallsdatum gibt es nicht.
Womit wir wieder bei unserem eingangs geschilderten Fall sind. Der trug sich 2013 im Kanton Zürich zu. Der Fahrzeuglenker eines Oldtimers der Marke Excalibur SS Phaethon ist an diesem Samstag im Juli auf der A1 in Richtung Winterthur unterwegs. Auf Höhe des Brüttiseller Kreuzes – der Wagen befindet sich gerade auf der Überholspur – platzt plötzlich der hintere linke Reifen.
Die Folgen sind dramatisch: Der Oldtimer driftete nach rechts ab, fährt über alle Fahrspuren und schiesst auf die Grasböschung. «Dadurch überschlug sich der Sportwagen zweimal und landete wieder auf den Rädern», schreibt die Kantonspolizei Zürich damals in einer Medienmitteilung. Dabei werden der Fahrer (59) und die Beifahrerin (90) mittelschwer, die Mitfahrerin (48) im Fonds schwer verletzt. Sie zieht sich ein mittelgradig schweres Schädel-Hirn-Trauma, eine instabile Verletzung an der Lendenwirbelsäule und eine Beckenfraktur zu.
Kurz darauf leitet die zuständige Zürcher Staatsanwaltschaft ein Untersuchungsverfahren ein. Es soll abgeklärt werden, ob im vorliegenden Fall eine fahrlässige Körperverletzung von Seiten des Fahrzeuglenkers besteht. Fahrlässig, weil er wissentlich mit zu alten Reifen am Fahrzeug unterwegs war?
Gutachter: «Risse waren von blossem Auge wohl nicht sichtbar»
Die Untersuchung brachte spannende Erkenntnisse ans Licht: Der Mann hatte den erstmals 1972 in Verkehr gesetzten Wagen wenige Wochen vor dem Unfall vom letzten Besitzer übernommen. Dieser hatte im November 2012, also rund 7 Monate vor dem Unfall, mit dem Phaethon erfolgreich die obligatorische Motorfahrzeugkontrolle MFK absolviert. Eine Beanstandung der Reifen wurde dabei nicht registriert.
Ein Gutachten des Forensischen Institutes Zürich hält schliesslich fest: Zum Zeitpunkt des Unfalls waren die Reifen rund 10 Jahre alt und wiesen eine Profiltiefe von 5 Millimetern auf. Der Zustand der Reifen habe zu keinen Bedenken für eine weitere Verwendung Anlass gegeben, heisst es im Bericht. Und: Risse seien von blossem Auge wohl nicht sichtbar gewesen. Für die Gutachter ist aber dennoch klar: Die «Beschädigung durch Reifenalter» habe den Unfall ausgelöst.
Und nun? Was heisst das für den Fahrzeuglenker? Gemäss Gutachten habe er zwar keine Abnützung an den Reifen feststellen können, trotzdem sei das Alter der Reifen die Ursache für den Unfall gewesen. Bleibt sein Handeln deshalb fahrlässig? Die Zürcher Staatsanwaltschaft trifft Anfangs 2014 einen ersten Entscheid – sie stellt die Untersuchung gegen den Fahrzeuglenker ein und verzichtet mit der Begründung, «dem Beschuldigten habe kein Fehlverhalten nachgewiesen werden können», auf eine Anklage.
Zürcher Obergericht fällt Urteil mit Signalwirkung
Dafür hatte die verletzte Mitfahrerin allerdings nur wenig Verständnis, sie zog den Fall im Dezember 2014 weiter an die nächste Instanz. Im September 2015 verhandelte schliesslich das Zürcher Obergericht die Frage über Schuld und Unschuld. Die Richter der III. Strafkammer folgten hier der Einschätzung der Staatsanwaltschaft und sprachen den Beschuldigten in ihrem Urteil ebenfalls von einem Fehlverhalten frei. Die Beschwerde der Mitfahrerin wurde damit abgewiesen.
Was bleibt ist ein Urteil mit Signalwirkung. Denn es bedeutet: Alte Reifen, die über genügend Profil verfügen und bei der Sichtkontrolle nicht spröde wirken, führen im Falle eines Unfalls nicht automatisch zur Schuld des Fahrzeuglenkers.
Alte Reifen im Test – Das raten die Verkehrsexperten
Der Touring Club Schweiz zeigte in einem Test, welchen Einfluss das Reifenalter bei nasser Fahrbahn auf den Bremsweg haben kann. Getestet wurden Sommerreifen zwischen zwei und 14 Jahren mit noch genügend Profiltiefe. Das Fazit des Tests lautet:
Mit zunehmendem Alter erbringen ältere Reifen nicht mehr die gleiche Leistung wie neue Modelle. So verlängert sich der Bremsweg bei einem fünfjährigen Reifen bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h auf nasser Fahrbahn um sechs Meter.
Der TCS empfiehlt daher, Reifen, die älter als 10 Jahre sind, zu ersetzen und beim Kauf neuer Reifen immer auf das Produktionsdatum zu achten. Der Grund: Neue Reifen kommen nicht direkt aus der Fabrik, sie werden oft zwischengelagert. So bezeichnet zum Beispiel der deutsche Bundesverband des Reifenhandels Reifen bis 3 Jahre als fabrikneu, Reifen bis 5 Jahre als neu, wie der ADAC schreibt.
Über das Alter der Pneus gibt die DOT-Nummer Auskunft. Sie ist auf dem Bild (s. oben) gelb umrahmt. Der vierte Ziffernblock liefert Angaben zum Herstellungsdatum. So stehen die ersten zwei Ziffern für die Produktionswoche und die zwei letzten für das Herstellungsjahr. Die Zahl 1024 wie im Bild bedeutet demnach: 10. Produktionswoche im Jahr 2024.
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