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Prozess vor Thurgauer Bezirksgericht

Führerausweis für Job gefälscht – mit Firmenauto gerast

Er wollte in der Schweiz neu anfangen und seine Verbrecher-Karriere in Deutschland hinter sich lassen. Doch sein Leben baut der heute 34-jährige Deutsche auf einem gefälschten Führerschein auf. Er rast mit den Sportwagen seines Arbeitgebers und filmt es für Instagram. Jetzt droht ihm vor dem Bezirksgericht Münchwilen TG eine vierjährige Freiheitsstrafe.

Ferraris, Lamborghinis oder Porsches fahren und bezahlt werden? Für viele Autofans ist das der Traumjob schlechthin. Genau das verspricht die Stelle als Fahrzeugaufbereiter bei einem Sportwagen-Händler im Kanton Thurgau. Ein 31-jähriger Deutscher sieht darin die perfekte Chance, um in der Schweiz ein neues Leben anzufangen. Das Problem: Er besitzt keinen Führerschein.

Deshalb beginnt der Mann seinen Neuanfang in der Schweiz mit einer Straftat und fälscht einen Führerschein. Die Staatsanwaltschaft Frauenfeld erläutert in der Anklageschrift, die STREETLIFE vorliegt, wie er vorgegangen ist: «Der Beschuldigte erstellte einen auf ihn lautenden, deutschen Führerausweis, unter Zuhilfenahme einer entsprechenden Software und anhand einer mit einem echten deutschen Führerausweis übereinstimmenden Vorlage aus dem Internet digital, indem er sämtliche notwendige Führerausweisangaben samt Foto von ihm selber einfügte.»

Job und Auto mit gefälschtem Ausweis

Mit diesem gefälschten Ausweis kann der Beschuldigte bei der Bewerbung angeben, dass er über einen gültigen Führerschein verfügt, und bekommt den Job, wo er im November 2023 zu arbeiten beginnt. Weiter nutzt er den Ausweis, um sich einen BMW 1er zu mieten. Über ein Jahr fuhr der Deutsche mit seinem gefälschten Führerschein in der Schweiz herum. Davon während sechs Monaten mindestens seinen Arbeitsweg sowie mehrfach die Sportwagen seines Arbeitgebers. 

Am Steuer der potenten Sportwagen von Ferrari, Porsche, BMW und Lamborghini kann er sich nicht zurückhalten. Er zückt das Handy und filmt sich, wie er lässig mit nur einer Hand am Steuer fährt. Das Video zeigt, seine Hand, die zum Teil nassen oder schneebedeckten Strassen und den Tacho. Die Videos postet er auf Instagram. Bei sechs Videos fährt er viel zu schnell und der Tacho steigt in Höhen, die teilweise unter den sogenannten Raserartikel (Strassenverkehrsgesetz Artikel 90, Absatz 4) fallen. Zweimal drückte er innerorts auf die Tube und trieb den Tacho auf 109 und 122 km/h. Ausserorts zeigt der Tacho in den Insta-Videos zwischen 140 und 168 km/h an. 

Das sagt der Beschuldigte

Diese Tatbestände sind unbestritten. Der Beschuldigte gab alles zu und erläuterte vor Gericht nochmals, wie er den Führerschein gefälscht hat. Zu den Raserfahrten äusserte er sich nicht mehr im Detail. Er sagte nur: «Es war sehr speziell für mich dort zu arbeiten und diese Autos zu fahren.» Wieso er die Wagen so schnell fahren musste, wollte er aber nicht erklären. 

Gefängnis oder nicht?

Die Staatsanwaltschaft will den heute 34-jährigen Beschuldigten für vier Jahre ins Gefängnis stecken. Einerseits, weil der Deutsche mit seinen Raserfahrten auch Todesopfer in Kauf nahm. Andererseits aber auch, weil der 34-Jährige unbelehrbar erscheint. In seinen 20er-Jahren kam er in Deutschland immer wieder in Konflikt mit dem Gesetz. Er hat neun Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten, Gewaltdelikten, Diebstahl oder Betrug in Deutschland. Für den Staatsanwalt ist deshalb klar: «Der Beschuldigte hat eine über zehnjährige kriminelle Vergangenheit. Und hat aus den Gefängnisstrafen in Deutschland nicht gelernt», führte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer aus. «Zu seinen Charakterzügen gehören Rücksichtslosigkeit und Egoismus. Es wird Zeit, eine unmissverständliche und endgültige Grenze zu ziehen.» Neben der Gefängnisstrafe beantragte der Staatsanwalt einen Landesverweis von sieben Jahren.

Der Verteidiger versucht hingegen mit allen Mitteln, eine unbedingte Gefängnisstrafe abzuwenden. «Mein Mandant hat sich seit diesen Vorfällen nichts mehr zu Schulden kommen lassen und hält sich an das Gesetz.» Weiter habe er sich in Österreich ein Leben aufgebaut. Er habe einen Job, eine Freundin und zwei Hunde. Eine Gefängnisstrafe würde diese Fortschritte zerstören und könnte dafür sorgen, dass er wieder strafbar werden könnte. Deshalb forderte der Verteidiger eine bedingte Gefängnisstrafe von 16 Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren. In seinem Schlusswort bat der Beschuldigte nochmals um eine milde Strafe: «Ich wollte einen Neuanfang. Das hat in der Schweiz nicht geklappt, aber jetzt in Österreich. Ich will nicht ins Gefängnis. Wenn ich rauskomme, bin ich 37 Jahre alt und stehe wieder mit nichts da. Das will ich nicht!»

Das Urteil

Das Bezirksgericht Münchwilen machte sich die Sache am Dienstag nicht einfach. Über vier Stunden berieten sich die Richter. Am Ende hielten sie an einer unbedingten Gefängnisstrafe fest, reduzierten sie aber um vier Monate auf drei Jahre und acht Monate. Es kam dem Beschuldigten bei der Toleranz des Tachos entgegen und ging von einer leicht geringeren effektiven Geschwindigkeit aus. Aber es blieb bei Raserdelikten. Die Vorstrafen gewichtetete das Gericht weniger stark als die Staatsanwaltschaft, aber auch das neue Leben in Österreich fiel nicht weiter als Strafmilderung ins Gewicht. Der vorsitzende Richter schloss das Verfahren mit den Worten: «Wir hoffen wirklich, dass diese Strafe für sie eine Lehre gewesen ist. Und wir appellieren an ihre Vernunft, dass so etwas nicht wieder vorkommt.»

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