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Frau wegen illegaler Parkscheibe verurteilt
Parkplätze in der blauen Zone werden oft verzweifelt gesucht. Ist man fündig geworden, ist die Versuchung trotz Verbot gross, die Parkscheibe nach Ablauf der Parkzeit nachzustellen. Einer Frau in Bern wurde das zum Verhängnis. Für die unerlaubte Parkverlängerung nutzte sie eine elektronische Parkscheibe. Jetzt ist sie verurteilt worden.
Die 28-Jährige wurde beim Bahnhof Wankdorf in Bern erwischt. Zwar war hinter der Frontscheibe, wie es in der blauen Zone vorgesehen ist, eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit angebracht. Doch dabei handelte es sich um kein gewöhnliches, sondern um ein elektronisches Exemplar. Der Clou dabei: Anstatt die Parkscheibe von Hand nachzustellen, hat das ein an der Rückseite der Parkscheibe angebrachtes Uhrwerk automatisch für die Frau übernommen.
Beides ist verboten. So argumentiert die Berner Staatsanwaltschaft, dass die Strassenverkehrskontrolle der Behörde durch dieses Vorgehen erschwert und gestört wurde, wie 20 Minuten berichtet. Weiter wird aufgeführt, dass es verboten ist, die Ankunftszeit auf der Parkscheibe nachzustellen, ohne das Fahrzeug zu bewegen.
Glimpfliches Urteil
Obwohl sie mit ihrem Handeln gegen die geltenden Bestimmungen verstossen hat, kommt die Parksünderin noch glimpflich davon. Die Autolenkerin wird lediglich mit 120 Franken gebüsst und muss 100 Franken Gebühren begleichen. Ein Eintrag im Strafregister muss sie deswegen nicht befürchten.
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