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Fahrlehrer flüstert Schülern Antworten ins Ohr
Über eine Kamera sah er die Fragen und flüsterte durch Kopfhörer die richtigen Antworten in die Ohren seiner Schüler. Mit dieser Masche half ein Thurgauer Fahrlehrer drei Fahrschülern, sich die Theorieprüfung zu erschleichen. Doch die ganze Masche flog auf. Nun wurde der Fahrlehrer am Montag vom Thurgauer Obergericht verurteilt.
Erstmals hatte man im Oktober 2022 Verdacht geschöpft. Wie das Thurgauer Obergericht in einer Medienmitteilung zum Urteil schreibt, «meldete die Aufsicht einer Theorieprüfung für den Lernfahrausweis der Polizei den Verdacht, dass ein Prüfungskandidat einen Kopfhörer und eine Kamera benutzt habe, um die Prüfung zu bestehen.» Zu diesem Zeitpunkt konnte man den Verdacht allerdings nicht überprüfen.
Nur zwei Monate später muss derselbe Kandidat zum zweiten Mal zur Theorieprüfung antanzen und versucht es erneut mit derselben Masche. Dieses Mal aber mit deutlich weniger Glück. Er wird in flagranti beim Bschiss erwischt. Die anschliessenden Ermittlungen zeigen: Sein Fahrlehrer hatte ihn mit der technischen Ausrüstung ausgestattet und ihm die korrekten Antworten via Kopfhörer zugeflüstert. Mit dieser Masche verhalf er zwei weiteren Fahrschülern ebenfalls zum Lernfahrausweis.
Fahrlehrer und Fahrschüler verurteilt
Nur wenige Monate später erhob die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen Anklage gegen den Fahrlehrer und dessen drei Schüler. Der Vorwurf: Sie hätten bei der Theorieprüfung mithilfe technischer Hilfsmittel unrechtmässige Unterstützung des Fahrlehrers genutzt. Auf diese Art hätten sie sich einen Lernfahrausweis erschlichen, auf den sie mangels Kenntnis der Verkehrsregeln keinen Anspruch gehabt hätten. Das sei nach dem Strassenverkehrsgesetz strafbar.
Die ersten beiden Lernenden seien damit erfolgreich gewesen, während der Dritte sich nur des zweifachen Versuchs strafbar gemacht habe. Dieser hatte in beiden Prüfungen nicht die ausreichende Punktzahl erreicht. Wegen der illegalen Unterstützung der Jugendlichen in vier Fällen wurden sowohl der Fahrlehrer als auch die drei Schüler im August 2024 schuldig gesprochen.
Obergericht verkündet dasselbe Urteil
Sowohl der Fahrlehrer als auch zwei der beiden verurteilten Schüler erhoben jedoch Einspruch und zogen den Fall vor das Thurgauer Obergericht. Doch auch dieses kam zum selben Entschluss. Gemäss dem Urteil vom 16. März 2026 wurde der Fahrlehrer schuldig gesprochen und mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 110 Franken und einer Busse von 3400 Franken bestraft. Die drei Fahrschüler wurden jeweils mit 80 Tagessätzen zu je 20 Franken, 70 Tagessätzen zu je 60 Franken und 70 Tagessätzen zu je 40 Franken verurteilt. Zudem müssen alle drei Jugendlichen eine unbestimmte Busse bezahlen.
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