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Erpresser-Prozess – Familie Schumacher geht in Berufung
Im Prozess um einen Erpressungsversuch hat die Familie von Michael Schumacher Berufung gegen einen Teil des Urteils eingelegt. Streitpunkt bleibt die Entscheidung des Gerichts Wuppertal betreffend des Mitangeklagten, der als Angestellter einer Sicherheitsfirma auf dem Schumacher-Anwesen in der Schweiz gearbeitet hatte.
Knapp eine Woche nach Urteilsspruch hat die Familie von Michael Schumacher gegen einen Teil des Urteils Berufung eingelegt. Dabei geht es um das Strafmass, das der ehemalige Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma bekommen hat.
Dieser war wegen Beihilfe zur Erpressung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. «Wir haben Berufung eingelegt gegen das in unseren Augen viel zu milde Urteil», so Ehefrau Corinna Schumacher in einer Mitteilung der Familie. In den Augen der Klägerschaft sei der Mann der Drahtzieher hinter der ganzen Erpressung gewesen. Schumacher weiter: «Am meisten schockiert mich immer noch der massive Vertrauensmissbrauch. Er sollte dafür eine Strafe bekommen, die eventuelle Nachahmer abschreckt.»
Der Mann hatte unter anderem Bild- und Videodateien sowie eine digitalisierte Krankenakte des 2013 verunglückten F1-Weltmeisters gestohlen und an einen Mann aus Wupperal weitergegeben. Dieser hatte die Familie anschliessend gemeinsam mit seinem Sohn erpresst. Die Anwälte der Familie Schumacher forderten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

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