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Seit 1. April gilt die Tachopflicht

E-Bike-Raser stehen (noch) nicht im Fokus der Polizei

Schnelle E-Bikes müssen neu mit einem Tacho ausgerüstet sein, um die Einhaltung der Geschwindigkeitslimiten sicherzustellen. Werden Elektroraser jetzt gebüsst? Sind die Strafen gleich hoch wie bei zu schnellen Autofahrenden? STREETLIFE hat bei den Polizeikorps im Land nachgefragt.

Die Regelung gilt seit dem 1. April und gilt ausschliesslich für neu in Verkehr gesetzte schnelle Elektrofahrräder, also für solche mit bis zu 1000 Watt Motorleistung. Diese Elektroflitzer erreichen mit Tretunterstützung maximal 45 km/h. Ältere Fahrzeuge müssen erst in drei Jahren mit einem Tacho ausgerüstet sein. Ziel der Tachopflicht ist es, sicherzustellen, dass die E-Bikes die Tempolimiten einhalten. Einen Monat nach Einführung der neuen Regelung ist es höchste Zeit, nachzufragen, wie E-Bike-Rasende jetzt eigentlich gebüsst werden. Und: Wird das neue Regime in der Praxis auch umgesetzt?

Eine Umfrage von STREETLIFE bei der Polizei in den Kantonen und grossen Städten zeigt: Noch haben E-Bike-Raser wenig zu befürchten. Die meisten Polizeien melden, dass sie bisher keine entsprechenden Ordnungsbussen verhängt haben. Das gilt von A wie Appenzell-Innerrhoden bis Z wie Zürich, dessen Kantonspolizei mitteilt, dass Zahlen «frühestens Ende 2024» kommuniziert würden. Aus den Antworten mehrere Kantone geht hervor, dass sie allerdings auch in Zukunft kaum daran denken, zu schnelle E-Bike-Fahrer ins Visier zu nehmen.

Es würden «keine gezielten Verkehrskontrollen durchgeführt» und zurzeit seien «auch keine geplant», so die Kantonspolizei Basel-Stadt. Liegt der Grund hier etwa in der Bussenhöhe? Lohnt sich der Aufwand bei den Behörden quasi gar nicht? Denn die Bussenhöhe bleibt überschaubar: Wer ohne Tacho fährt, riskiert eine Strafe von 20 Franken, wer zu schnell fährt, muss 30 Franken bezahlen.

 

«Prävention» statt «Repression»

Mancherorts heisst es auch, man setze «prioritär auf die Sensibilisierung der E-Bike-Lenkenden und nicht auf Repression» (Solothurn) beziehungsweise auf «Aufklärung» und «Prävention» (Zug). Wieder andere Kantone, etwa Luzern oder Thurgau, machen Lücken bei der statistischen Erfassung geltend. Ähnlich klingt es bei der Stadtpolizei Zürich: Man unterscheide bei der Erfassung der Ordnungsbussen nicht zwischen schnellen E-Bikes und mit Benzin betriebenen Mofas.

Generell stellt sich der Eindruck ein, dass die Polizei keine besonderen Anstrengungen unternimmt, um Geschwindigkeitsübertretungen von E-Bikes zu ahnden. Es würden aktuell «keine Schwerpunktkontrollen» durchgeführt, schreibt die Kapo Luzern, und ihre Berner Kollegen teilen mit, dass sie «keine systematischen» und auch «keine gezielten Kontrollen» durchführen. Dasselbe gilt für Graubünden und Freiburg

Verhängte Bussen lassen sich an einer Hand abzählen

Dennoch zählen die beiden letztgenannten Kantone zu den wenigen, die überhaupt E-Bike-Lenker wegen übersetzter Geschwindigkeit gebüsst haben, wenn auch in sehr geringer Zahl. In Graubünden ist bisher eine einzige Person betroffen. Keine genauen Angaben macht die Kantonspolizei Freiburg; sie hält lediglich fest, im Rahmen von Radarkontrollen seien «Bussgelder an Halter weitergeleitet» worden. Bereits früher reagierte der Kanton Schaffhausen: Er stellte im Jahr 2023 insgesamt sechs Ordnungsbussen für Geschwindigkeitsüberschreitungen von E-Bike-Fahrern aus, im laufenden Jahr waren es bisher vier.

Fazit: Nur die wenigsten Kantone haben die zu schnell fahrenden E-Bikes also auf dem Radar, im wörtlichen wie im übertragenen Sinn. Die Lenker müssen keine übertriebene Furcht vor Bussen haben, auch weil sie vergleichsweise tief ausfallen – egal, wie hoch die Überschreitung ist. Fährt ein E-Bike in einer 20er-Zone 45 km/h, also 25 km/h zu schnell, beträgt die Busse ebenfalls bloss 30 Franken. Ganz anders bei Autofahrern: Ab 16 km/h über dem Limit gibt es innerorts bereits eine Anzeige. Wer, um bei unserem Beispiel zu bleiben, innerorts 25 km/h zu schnell unterwegs ist, dem droht ein Führerscheinentzug von mindestens drei Monaten.

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