Werbung
E-Bike-Rasen als Kavaliersdelikt
Bei Geschwindigkeitsübertretungen wird bei Autos und schnellen E-Bikes mit ungleichen Ellen gemessen. Du darfst raten, wer das Nachsehen hat.
Seit dem 1. April müssen schnelle E-Bikes mit einem Tacho ausgerüstet sein – damit, so die Begründung des Gesetzgebers, die Einhaltung der Geschwindigkeitslimiten sichergestellt werden könne. Allerdings zeigt eine Recherche von STEETLIFE (hier gehts zum Artikel), dass es die Polizei dabei gemächlich angeht. In den allermeisten Kantonen müssen die E-Bike-Fahrer auf absehbare Zeit kaum mit Kontrollen rechnen.
Hinzu kommt: Allfällige Bussen sind erstaunlich mild. Sie betragen in jedem Fall bloss dreissig Franken. Auch wenn ein E-Bike-Raser in einer 20er Zone 45 km/h fährt, bezahlt er nicht mehr. Er hat auch nicht mit weitergehenden Konsequenzen zu rechnen.
Ein Messen mit ungleichen Ellen
Ganz anders bei Autofahrern. Bei gleich hoher Überschreitung heisst es dann: mindestens drei Monate Führerschein weg. Plus horrende Kosten.
Man muss sich dieses Messen mit ungleichen Ellen plastisch vor Augen führen: Es ist also ein durchaus realistisches Szenario, dass Sie als Autofahrer von einem E-Bike überholt werden, dass beide geblitzt werden und dass Sie in der Folge hart bestraft werden – während der Fahrradlenker bloss eine symbolische Ministrafe zu begleichen hat.
Man lerne: Vor dem Gesetz sind alle gleich – es sei denn, man fahre ein zeitgeistiges E-Velo, dann ist man gleicher.
Werbung