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Richtung anzeigen

Die Idee des Blinkers ist älter als das Auto

Ein schlichtes gelbes Licht zeigt an, was als Nächstes passiert: der Blinker. Mit ihm kündigen Autofahrende an, dass sie abbiegen wollen. Früher gab es dafür den Winker – oder schlicht ein Handzeichen wie beim Velo. Doch die Idee hinter dem Blinker ist älter als das Auto selbst.

Kutscher und Autolenkende haben die gleiche Schwäche: Sie können nicht Gedanken lesen. Schon bei den Pferdekutschen gab es das Problem, dass der Kutscher des hinteren Pferdegespanns nicht wusste, was der Mann auf dem vorderen Bock zu tun gedachte. Das ist heute noch so – auch wenn die Kutsche durch das Auto abgelöst wurde.

Deshalb haben unsere Fahrzeuge heute einen Blinker – oder Richtungsanzeiger, wie es in Artikel 39 des Strassenverkehrsgesetzes SVG heisst. Mit diesem schlichten gelben Licht, das sich rhythmisch an- und ausschaltet, kann die Person am Steuer ihre Absicht den anderen Verkehrsteilnehmenden mitteilen, wenn sie abbiegen oder die Spur wechseln will. Doch als das Auto die Kutschen um das Jahr 1900 langsam verdrängte, gab es den Blinker noch nicht.

Nebenfunktion für die Peitsche

Die Lösung der Kutscher war für Autos wenig brauchbar. Denn die Kutscher hatten sich darauf verständigt, mit der Peitsche ihre Absichten anzukündigen. Zeigte die Peitsche senkrecht nach oben, beabsichtigte der Kutscher, zu verlangsamen. Die Geissel nach links oder nach rechts zu halten, bedeutete, in die entsprechende Richtung abbiegen zu wollen. Da Autos aber keine Peitschen mehr benötigten, behalfen sich die Fahrenden so, wie es Fahrradlenkende heute noch tun: Sie streckten den Arm raus.

Doch diese Art, einen Richtungswechsel anzuzeigen, war schon damals nicht sehr praktisch. Niemandes Arm war lange genug, um über den Beifahrersitz zu reichen. Ganz zu schweigen davon, dass der Arm bei Regen und Dunkelheit nicht zu sehen war. Deshalb wurde schon früh an mechanischen Lösungen als Alternative gearbeitet.

Vom Winker zum Blinker

Das führt zum Winker oder Armwinker. Bei den ersten primitiven Lösungen handelte es sich um bemalte Bleche, welche die Lenkenden von Hand in jene Richtung nach aussen schieben konnten, in welche sie abbiegen wollten. 1922 folgten erste Lösungen, die mit Seilzügen funktionierten und aus einem Gehäuse klappten, welches an der Seite des Autos angebracht war. Schon drei Jahre später präsentierte Bosch die ersten elektrisch ausklappbaren Winker, die auch beleuchtet waren.

Von da an war es nur noch ein kurzer Weg zu einer Blinkleuchte, wie sie heute noch im Einsatz ist. Zwei Probleme beschleunigten die Entwicklung: Im Winter froren die Winker in ihren Gehäusen fest, und als die Autos schneller wurden, sorgte der Fahrtwind für Probleme beim Ausklappen. In den USA wurden die ersten Blinker deshalb schon ab etwa 1938 eingesetzt.

In Europa verzögerte sich diese Entwicklung wegen des Zweiten Weltkrieges. Bosch baute die ersten elektrischen Blinker erst ab den 1950er Jahren. Was heute fast undenkbar wäre: Die meisten Automobilisten in Deutschland rüsteten ihre Fahrzeuge freiwillig vom Winker auf den Blinker um. Erst ab 1956 wurden sie in unserem Nachbarland gesetzlich vorgeschrieben.

Die helvetische Regelung

In der Schweizer Gesetzgebung wird der Richtungsanzeiger erst mit der Einführung des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 in einem Bundesgesetz erwähnt. Das vorher gültige Gesetz über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr MFG vom 15. März 1932 regelt das Blinken oder Anzeigen der Fahrtrichtung noch nicht. Aus dem Protokoll der zuständigen Parlamentskommission ist aber ersichtlich, dass schon damals darüber diskutiert wurde: «Die Frage, ob hier der beleuchtete Richtungszeiger vorgeschrieben werden soll, wurde verneint in der Meinung, dass eine solche Vorschrift gemäß Art. 7, Abs. 3, durch den Bundesrat geschaffen werden könne.»

Der besagte Artikel des MFG von 1932 regelte, dass «der Bundesrat Vorschriften über die technischen Eigenschaften von Fahrzeugen aufstellt». Dies tat er in der Vollziehungsverordnung zum Gesetz über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr vom 25. November 1932 und in Artikel 12, Absatz 1, Litera i wird ein Richtungsanzeiger vorgeschrieben.

Absatz 1 lautet: «Der Motorwagen muss mit Vorrichtungen versehen sein, die für seine Betriebssicherheit erforderlich sind. Notwendig sind:» Dazu gehörten unter anderem Lenkvorrichtung, zwei unabhängige Bremseinrichtungen oder ein Rückspiegel. Litera i besagt schliesslich: «links und rechts ein ausstellbarer oder wippender, bei Tag und Nacht orange leuchtender Fahrtrichtungsanzeiger, der bei Betätigung so weit über die Wagenseite vorsteht, dass er auch von hinten gut sichtbar ist. Im ruhenden Zustand darf er nicht sichtbar sein. Als Fahrtrichtungsanzeiger können Blinker verwendet werden, die auch von hinten gut sichtbar sind.»

Kein Blinker im Gesetz

Die Verordnung blieb bis zum 1. Oktober 1969 in Kraft, wobei Artikel 12 in den 37 Jahren nie geändert wurde. Das neue Strassenverkehrsgesetz ab 1958 machte das nicht nötig, da Artikel 39 zum Richtungswechsel sehr allgemein gehalten war und nicht von Blinker sprach: «Jede Richtungsänderung ist mit einem Richtungsanzeiger oder durch deutliche Handzeichen rechtzeitig bekannt zu geben.» Diese Formulierung ist heute noch gültig. Allerdings reicht es beim Auto nicht, nur die Hand herauszuhalten. Diese Formulierung richtet sich in erster Linie an Radfahrende, da das SVG für alle Verkehrsteilnehmenden gilt.

Die Verkehrsregelverordnung VRV präzisiert deshalb in Artikel 28 Absatz 2, dass im Auto das Handzeichen nur erlaubt ist, wenn das Fahrzeug über keinen Richtungsanzeiger verfügt (zum Beispiel Oldtimer aus der vor Blinker-Ära) oder dieser defekt ist. Der Sprecher des Bundesamtes für Strassen ASTRA, Thomas Rohrbach, warnt jedoch: «In diesem Fall befindet sich das Fahrzeug in einem vorschriftswidrigen Zustand und darf nicht auf öffentlichen Strassen fahren.» Das Handzeichen ist deshalb nur in absoluten Ausnahmefällen zur Zeichengebung gestattet. «Beispielsweise auf der Fahrt zur Werkstatt, um den Blinker reparieren zu lassen.»

Eine Schwachstelle

Seit den ersten Blinkern 1938 hat er sich nicht mehr gross verändert. Das typische Geräusch, das ursprünglich vom Relais herrührte, welches das Licht an- und ausschaltet, wird heute künstlich noch in den Fahrzeugraum übertragen. Mit der LED-Technologie hat sich auch das Blinklicht verändert. Bei einigen Herstellern wechselt heute das weisse Tagfahrlicht zu Orange, wenn man blinkt. Wieder andere haben sogenannte Laufblinker, bei denen das orange Licht vom Fahrzeugzentrum in diejenige Richtung läuft, in welche das Fahrzeug abbiegen will.

Wie auch immer sich das Auto und der Blinker in Zukunft entwickeln werden, ein Schwachpunkt bleibt: der faule Mensch, der gar nicht blinkt und damit eine Busse riskiert.

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