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Fakten •
Hunde und Katzen im Auto – das gilt!

Darf mein Haustier ungesichert mitfahren?

Die Katze sitzt gemütlich auf dem Armaturenbrett und der Hund macht es es sich auf dem Beifahrersitz bequem. Was sich viele Halter wünschen, ist in der Realität äusserst heikel. Der falsche Transport von Tieren kann eine Busse oder gar eine Verzeigung zur Folge haben. Was aber ist nun erlaubt und was verboten?

Die zufriedene Katze auf dem Armaturenbrett löst in erster Linie diese Reaktion aus: Wie süss ist das denn! Doch aufgepasst. Bei einer Vollbremsung wird das ungesicherte Tier durchs Auto geschleudert. Die Verletzungsgefahr für die Katze, die Person am Steuer oder Mitfahrende ist gross. Schlicht ein Unfallrisiko, das der Gesetzgeber vermeiden will. 

Tatsächlich beschäftigte eine solche Katzenfahrt bereits das oberste Schweizer Gericht. 2011 verurteilte das Bundesgericht einen Autolenker zu einer Busse von 300 Franken, weil er sein Büsi genauso im Auto mitführte.

Der Lenker argumentierte durch die Instanzen, dass es in seinem Fall ja zu keinem Unfall gekommen sei. Doch für das Gericht war klar: «Das Tier stellte ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer dar. So wäre es denkbar gewesen, dass er (der Fahrzeuglenker, Anm. d. Red.) eine Kollision mit anderen Fahrzeugen verursacht, während er auf seine freilaufende Katze achtet.»

Tiere gelten als Ladung

Doch wie genau darf ich jetzt meine Katze oder meinen Hund im Auto transportieren? Welche Regeln gelten? Eine Frage, die nicht ganz einfach zu beantworten ist. Vorneweg: Das Strassenverkehrsgesetz SVG kennt keine eigentliche Bestimmung für Haustiere im Auto. Vielmehr gelten Tiere hier als Ladung, die sicher im Wagen verstaut werden muss. 

Konkret geht es um Art. 30 Abs. 2 SVG. Dort heisst es:

«Fahrzeuge dürfen nicht überladen werden. Die Ladung ist so anzubringen, dass sie niemanden gefährdet oder belästigt und nicht herunterfallen kann (...)»

Aus diesem Satz lässt sich dieses Vorgehen ableiten:

  • Ungesicherte Haustiere haben auf dem Beifahrersitz oder dem Armaturenbrett nichts verloren. Auch das ruhigste Tier bleibt unberechenbar.
     
  • Ein ruhiger Hund oder eine ruhige Katze auf dem Schoss einer Beifahrerin oder eines Beifahrers ist möglich.
     
  • Ein ruhiger Hund darf auf dem Rücksitz, hinter dem Vordersitz oder im Laderaum Platz nehmen.
     
  • Unruhige Tiere sollten in einer Transportbox befördert werden.

Stellt die Polizei bei einer Verkehrskontrolle fest, dass ein unruhiges Tier die Person am Steuer zu sehr ablenkt, kann das teuer werden. Oder sogar zu einer Anzeige führen. Dann liegt die Bussenhöhe im Ermessen des zuständigen Gerichts. 

Für den sicheren Transport empfehlen Experten:

  • Transportboxen für Hunde und Katzen.
     
  • Trenngitter für den Laderaum: Sie verhindern, dass der Hund nach vorne geschleudert wird.

Von Sicherheitsgurten für Tiere raten Experten allerdings ab: Die Verletzungsgefahr bei Vollbremsungen und Kollisionen sei für die Tiere einfach zu gross. 

Was gilt bei Reisen ins Ausland?

Hier weichen die Bestimmungen teilweise stark von den Regeln in der Schweiz ab. Eine rechtzeitige Abklärung ist empfehlenswert. Wer zum Beispiel in Österreich sein Tier unzureichend sichert, dem drohen Bussen von bis zu 4'800 Franken.

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