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Darf ich mit Kopfhörern Auto fahren?
STREETLIFE-Leser Markus B. möchte wissen: Ist es erlaubt, beim Auto- oder Velofahren Kopfhörer zu tragen – zum Beispiel, um Musik zu hören oder Podcasts zu verfolgen? STREETLIFE hat die Rechtslage geprüft und erklärt, was man in der Schweiz dazu wissen muss.
Ob auf dem Velo mit AirPods, beim Autofahren mit Bluetooth‑Headset oder einfach mit viel guter Musik in den Ohren unterwegs – Kopfhörer sind aus dem Alltag kaum noch wegzudenken. Aber wie sieht es aus, wenn man sie während der Teilnahme am Strassenverkehr trägt? Darf man das in der Schweiz einfach so tun – oder droht ein Verbot oder gar eine Busse? Das wollte Leser Markus B. (Name der Redaktion bekannt) wissen. STREETLIFE erklärt die Rechtslage.
Keine ausdrückliche Regel, aber klare Verpflichtungen
Nach dem Schweizer Strassenverkehrsgesetz (SVG) gibt es keine ausdrückliche Vorschrift, die das Tragen von Kopfhörern beim Autofahren per se verbietet. Das Gesetz fordert aber, dass die Lenkerin oder der Lenker ein Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen und die Aufmerksamkeit nicht beeinträchtigt wird. Das bedeutet auch, dass man auf akustische Signale reagieren kann – also zum Beispiel auf Hupen, Sirenen oder andere wichtige Warnungen im Strassenverkehr.
Das heisst: Rechtlich ist Kopfhörertragen am Steuer nicht ausdrücklich verboten. Gleichzeitig ist aber klar geregelt, dass man im Verkehr aufmerksam und verkehrsgerecht handeln muss (Art. 31 Abs. 1 SVG). Das Tragen von Kopfhörern, die die akustische Wahrnehmung stark einschränken, kann diese Pflicht beeinträchtigen. Kommt es dadurch zu einem Unfall, kann dies rechtliche Folgen haben und von Versicherungen entsprechend berücksichtigt werden.
Erlaubt, aber mit Vorsicht
Auch beim Velofahren gibt es in der Schweiz kein ausdrückliches Verbot, Kopfhörer zu tragen. Ebenso wie beim Autofahren gilt die allgemeine Pflicht, sein Fahrzeug ständig so zu beherrschen, dass man seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. Gemäss Verkehrsregeln muss man immer auf andere Verkehrsteilnehmer, Geräusche und Warnsignale achten können.
Praktisch bedeutet das: Musik hören oder ein Podcast über Kopfhörer beim Fahrradfahren ist rechtlich nicht ausdrücklich untersagt. Allerdings darf die Wahrnehmung dabei nicht so eingeschränkt sein, dass Gefahren oder Verkehrssituationen nicht mehr rechtzeitig erkannt werden. Experten und Sicherheitsorganisationen betonen, dass das Tragen von Kopfhörern die akustische Wahrnehmung verringert und damit die Aufmerksamkeit im Strassenverkehr beeinträchtigen kann.
Was bedeutet das im Alltag?
Die Schweizer Verkehrsregeln setzen auf Verantwortung und Vorsicht, nicht auf detaillierte Verbote. Das bedeutet:
Musikhören per Kopfhörer ist nicht automatisch verboten, weder beim Autofahren noch beim Velofahren.
Entscheidend ist, ob die Wahrnehmung und die Aufmerksamkeit im Verkehr ausreichend gewährleistet sind.
Wenn Kopfhörer die akustische Wahrnehmung so stark einschränken, dass Gefahren nicht mehr erkannt werden, kann das als Verkehrsvergehen gewertet werden.
Bei einem Unfall kann das Tragen von Kopfhörern als Mitverschulden bewertet werden und die Versicherung kann Regress nehmen
Das Verdikt
In der Schweiz kann man rechtlich mit Kopfhörern Auto fahren oder Velo fahren, da das Gesetz kein explizites Verbot enthält. Gleichzeitig schreibt das Strassenverkehrsgesetz vor, dass jede Person im Verkehr ihr Fahrzeug sicher beherrschen und auf wichtige akustische Signale reagieren muss. Wer durch Kopfhörer so stark abgeschottet ist, dass er diese Pflicht nicht erfüllen kann, macht sich unter Umständen schadens- oder verkehrsrechtlich angreifbar – ganz gleich ob hinter dem Steuer oder auf dem Velolenker.

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