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Bundesrat lockert Strafen für das Rechtsvorbeifahren
Der Bundesrat hat eine neue Busse gegen Autofahrende eingeführt. Wer auf der Autobahn unerlaubt rechtsvorbeifährt, wird neu mit 200 Franken gebüsst. Bisher gab es dafür eine Verzeigung.
Auf der Autobahn rechts vorbeifahren ist seit fünf Jahren erlaubt. Aber laut Artikel 36 des Strassenverkehrsgesetzes SVG nur im Kolonnenverkehr. Ob zwei Fahrzeuge schon eine Kolonne sind, lässt das Gesetz offen (STREETLIFE berichtete). Die Gesetzesänderung ist für stark belastete Strassenabschnitte gedacht, damit Autofahrende nicht aus Angst vor einem Führerausweisentzug auf der rechten Spur Lücken offen lassen.
Die Realität ist allerdings, dass viele Autofahrende heute rechts an notorischen Linksfahrern vorbeifahren. Das ist immer noch verboten und hat bisher weiterhin eine Verzeigung nach sich gezogen und konnte im schlimmsten Fall zu einem Führerscheinentzug führen. Um diese häufigen Verkehrsdelikte einfacher, sprich ohne Strafverfahren, zu ahnden, führte der Bundesrat eine Busse ein, schreibt SRF. Seit dem 1. Juli wird unerlaubtes Rechtsvorbeifahren gemäss Ordnungsbussenverordnung mit 200 Franken gebüsst.
Das gilt allerdings nur, wenn man auf der rechten Spur bleibt, sobald man das andere Fahrzeug passiert hat. Wer sofort wieder auf die Überholspur zurückkehrt, überholt rechts, was weiterhin verboten ist und mit 250 Franken gebüsst wird. Und wenn man mit dem Manöver andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, droht weiterhin eine Anzeige.
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