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Bund stellt Strafverfahren gegen Volkswagen ein
Die Bundesanwaltschaft stellt das Strafverfahren im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen durch Volkswagen ein. Dies gab sie Donnerstag bekannt.
Der Bund schliesst das Schweizer Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal ab. Das teilte die Bundesanwaltschaft heute mit.
Konkret verunmögliche ein Bussgeldbescheid gegen Volkswagen in Deutschland eine erneute Strafverfolgung durch die Schweiz. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig verurteilte das Unternehmen zu einer Busse in der Höhe von einer Milliarde Euro. Aufgrund des transnationalen Doppelverfolgungs- und Doppelbestrafungsverbots ist damit eine Strafverfolgung in der Schweiz nicht mehr möglich.
Auch gegen die Amag Import AG wird das Strafverfahren eingestellt. Grund sei, dass sich der Tatverdacht gegen die Schweizer Firma und gegen deren verantwortliche Organe sowie Betriebszugehörige nicht erhärtet habe.
Die entsprechende Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig. Zurzeit läuft die Rechtsmittelfrist.

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