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Teure Hartnäckigkeit

BMW-Fahrer blockiert Postauto – jetzt muss er blechen

Wer muss zurücksetzen? Der kleine BMW oder das grosse Postauto? Eigentlich der BMW, aber das war dem Fahrer egal. Er blieb stur und zwang den Chauffeur, mit dem Postauto auf einer engen Strasse rückwärts zu fahren. Deswegen muss der BMW-Fahrer jetzt blechen.

Samstag ist Entsorgungstag. So auch für einen 67-jährigen Arzt aus dem Kanton Schaffhausen. Am ersten Samstag des Jahres 2025 will er mit seinem elektrischen BMW i3 zum TIT Imhof Entsorgungszentrum in Stein am Rhein SH. Dafür will er kurz nach dem Campingplatz Wagenhausen TG auf die Kreuzstrasse abbiegen und über Kaltenbach TG zum Entsorgungszentrum fahren. Auf diesem Weg kann er den Bahnübergang in Stein am Rhein umgehen.

Gleichzeitig kommt ein Postauto auf der schmalen Strasse daher und will rechts in Richtung Wagenhausen und Stein am Rhein abbiegen. Es befindet sich auf dem offiziellen Kurs der Linie 825 nach Stein am Rhein und ist vorne entsprechend angeschrieben.

Zu eng für Postauto und BMW

Die Kreuzstrasse ist aber eine sehr schmale und grösstenteils unübersichtliche Strasse. Schon zehn Meter nach der Hauptstrasse ist sie nur noch 5,2 Meter breit. Sehr knapp für den 2,04 Meter breiten BMW und das 2,8 Meter breite Postauto. Dessen Chauffeur muss zudem leicht auf der Gegenfahrbahn ausholen, um in die Hauptstrasse abbiegen zu können, ohne das Schild «Kein Vortritt» umzufahren. Doch der Arzt steht mit seinem BMW schon in der Kreuzstrasse. Deshalb kann der Chauffeur das Ausholmanöver nicht abschliessen und muss den Bus anhalten.

Mit einem Handzeichen versucht der Berufsfahrer dem BMW-Lenker klarzumachen, dass er etwas zurückfahren soll. Ein Meter würde reichen und der Postauto-Chauffeur könnte sein Manöver beenden und die Hauptstrasse nach Stein am Rhein abbiegen. Doch der 67-Jährige ignoriert die Handzeichen, steigt aus, macht Fotos von der Szene und telefoniert.

10 bis 25 Minuten Verzögerung

In der Zwischenzeit stehen weitere Fahrzeuge hinter dem Postauto und blockieren den Weg. Aber der Chauffeur dürfte gemäss den Auflagen der Postauto AG sowieso nicht ohne Hilfsperson rückwärts fahren. Da der BMW-Fahrer aber weiterhin keine Anstalten macht, sich zu bewegen, muss der Busfahrer aussteigen um eine der anderen Personen um Unterstützung zu bitten. Mit dessen Hilfe fährt er schliesslich etwas zurück, um daraufhin am BMW vorbeizirkeln zu können. Der Postauto-Kurs 825 war wegen dieses Vorfalls während 10 bis 25 Minuten unterbrochen oder zumindest gestört.

So beschreibt die Staatsanwaltschaft Frauenfeld das Geschehen vom 4. Januar 2025 in ihrem Strafbefehl vom Juni 2025, der STREETLIFE vorliegt. Mit diesem wurde der 67-jährigen BMW-Fahrer wegen Nötigung und Störung des Betriebes einer öffentlichen Verkehrsanstalt verurteilt. Das Strafmass besteht aus einer bedingten Geldstrafe von 56'800 Franken (40 Tagessätze à 1420 Fr.) sowie einer Busse von 5000 Franken. 

Die Erklärung des Arztes

Der Arzt akzeptierte diesen Strafbefehl nicht und erhob Einsprache. Diesen Dienstag musste er sich deshalb vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. Dabei kam es zum Wiedersehen mit dem Postauto-Chauffeur, der ebenfalls als Zeuge aussagen musste. «Ich bin aus Vorsicht nicht weitergefahren. Das Heck des Busses schwenkt weit aus und hätte den BMW beschädigen können», erklärte sich der Berufsfahrer mit Migrationshintergrund.

Der Arzt hingegen ist der Überzeugung, der Chauffeur hätte genug Platz gehabt, um mit dem Postauto an seinem BMW vorbeizufahren. Vielmehr sei er blockiert gewesen, erklärte der Beschuldigte vor Gericht: «Ich konnte nicht rückwärts fahren. Die Kreuzung ist sehr unübersichtlich und eine Mauer nahm mir die Sicht auf die Hauptstrasse, wo die Autos mit 60 km/h fahren.» Sein Anwalt präzisierte im Plädoyer, dass dies gemäss Verkehrsregelnverordnung Artikel 17, Absatz 2 sowieso verboten sei.

Weiter bezeichnete der Arzt den Strafbefehl als eine «Fehde des Staatsanwaltes» gegen ihn, führte dies aber nicht weiter aus. Stattdessen versuchte er mit hochtrabenden Worten, das Gericht intellektuell für sich einzunehmen. Sein Anwalt forderte schliesslich einen Freispruch für den 67-jährigen Arzt. In seinem Plädoyer bezeichnete er den Chauffeur als übervorsichtigen Fahrer. «Der Platz reichte, um am BMW meines Mandanten vorbeizufahren. Es gab nur eine mentale Blockade im Kopf des Postauto-Chauffeurs.»

Das Urteil

Beide Beteiligten waren der Meinung, sie hätten nicht anders reagieren können. Dazu hatten es die Richter auch mit einer Situation von «Aussage gegen Aussage» zu tun. Der Chauffeur wie auch der Arzt sagten aus, sie seien zum Fahrerfenster des jeweils anderen gegangen, um die Situation zu klären, doch der andere habe sie ignoriert. Das Gericht kam dem Arzt in seinem Urteil teilweise entgegen. Es sprach ihn vom Vorwurf der Nötigung frei. Der vorsitzende Richter führte aus: «Es ist kein Vorsatz ersichtlich, dass der Beschuldigte den Chauffeur zu etwas zwingen oder an der Weiterfahrt hindern wollte.»

Doch den Betrieb des öffentlichen Verkehrs habe der Beschuldigte gestört, entschied das Gericht, und verurteilte ihn zu einer reduzierten, bedingten Geldstrafe von 28'400 Franken (20 Tagessätze à 1420 Fr.). Die Busse beliess das Gericht bei 5000 Franken. «Sie haben bewusst in Kauf genommen, dass der Bus Verspätung hat», begründete der Richter. «Auf Ihren Fotos ist zudem ersichtlich, dass der Bus ihr Auto mit Heck gestreift hätte, wenn er ohne Korrektur weitergefahren wäre.» Zudem hätte der Beschuldigte dem grösseren und trägeren Bus den Vortritt gewähren müssen. Der 67-jährige Arzt legt noch vor Ort mündlich Berufung gegen das Urteil ein.

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