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Wegen 3.50 Franken ausgerastet

Arzt zersticht elf Pneus im Zürcher Parkhaus

Ein Arzt wollte an Heiligabend durch das Parkhaus Irchel abkürzen – doch die neue Gebühr brachte ihn offenbar derart auf die Palme, dass er am Ende auf Bussen und Schadenersatz von 20'000 Franken sitzen blieb.

Was früher gratis war, kostet heute 3.50 Franken – und genau das wurde für einen Zürcher Arzt offenbar zum Auslöser eines kompletten Ausrasters An Heiligabend 2024 wollte der Mann gemäss NZZ wie gewohnt durch das Parkhaus Irchel fahren, um dem Stadtverkehr auszuweichen. Früher war die Durchfahrt kostenlos. Doch vor Ort stellte er fest: Neu wird eine Gebühr verlangt.

Laut Gericht reagierte der Arzt alles andere als gelassen. Videoaufnahmen zeigen, wie er zunächst sichtbar irritiert vor dem Automaten steht, später gegen den Ticketautomaten tritt und an einem Gitter rüttelt. Danach läuft er mit hochgezogener Kapuze durch das Parkhaus – vorbei an mehreren Fahrzeugen der Universität Zürich.

Kurze Zeit später wird der Schaden entdeckt: Bei elf Autos wurde jeweils ein Pneu zerstochen. Betroffen waren Fahrzeuge mit Beschriftung der Universität Zürich oder Autos auf reservierten Uni-Parkplätzen. Der Sachschaden belief sich laut Anklage auf rund 9500 Franken.

Fall weitergezogen

Der Arzt akzeptierte den Strafbefehl nicht und zog den Fall weiter ans Gericht. Dort plädierte sein Anwalt auf Freispruch. Die eigentliche Tat sei auf den Videoaufnahmen nicht direkt zu sehen, argumentierte die Verteidigung. Zudem gebe es weder Zeugen noch eindeutige Spuren. Die Richterin sah das anders. Für sie ergab die Gesamtheit der Aufnahmen ein klares Bild. Der Mann habe sich fast 47 Minuten im Parkhaus aufgehalten und sich mehrfach verdächtig bei den Fahrzeugen gebückt.

Das Urteil: schuldig wegen Sachbeschädigung. Der Arzt erhielt eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Franken. Dazu kommen eine Busse, Verfahrenskosten, Anwaltskosten und Schadenersatz an die Universität Zürich Die einstige Abkürzung durchs Parkhaus wird damit teuer: Insgesamt kostet den Arzt der Ärger um die 3.50-Franken-Gebühr mehr als 20’000 Franken.

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