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Fakten •
Messmethode bei Blaufahrt

Alkoholkontrolle: Zählt der Atem oder das Blut?

Stopp, Polizei! Wer mit ein paar Gläsern zu viel hinter dem Steuer erwischt wird, dem droht eine saftige Busse. Dafür muss aber zuerst der Alkohol im Körper nachgewiesen werden. STREETLIFE zeigt dir, welche Messmethode und Messwerte gelten.

Wer von Alkohol am Steuer spricht, landet schnell beim Begriff Promille. «Das ist doch schon dein drittes Bier. Pass lieber auf den Promille-Grenzwert auf», hört man in geselligen Runden nicht selten.

Aber was heisst das genau? Und ist diese Bezeichnung überhaupt noch zeitgemäss? Tatsächlich hat sich in den letzten Jahren bei der Messmethodik der Polizei einiges verändert. Während der Volksmund noch von Promille spricht, ist die Bezeichnung bei den Strafbehörden nicht mehr ganz so relevant. Doch der Reihe nach. 

Für was steht Promille?

Wird der Promille-Wert gemessen, dann muss die autolenkende Person mit einem Piks rechnen. Genauer gesagt, ihr oder ihm wird Blut abgenommen. So entspricht ein Promille einem Gramm Alkohol pro Liter Blut. In der Schweiz liegt der Promille-Grenzwert gemäss Verordnung der Bundesversammlung über Alkoholgrenzwerte im Strassenverkehr bei 0,5 Promille. Das entspricht in der Regel einem leichten Rausch, wie Experten festhalten (siehe Box).

Pusten Sie mal!

Der Gang zum Rechtsmediziner und zur Blutabnahme ist heute aber nicht mehr nötig. Die Polizei setzt seit einiger Zeit beweissichere Atem-Alkoholmessgeräte ein. In regelmässigen Abständen werden diese vom Eidgenössischen Institut für Metrologie METAS geeicht. Und so funktioniert es: Das Gerät führt innert weniger Sekunden zwei unabhängige Messungen durch. Ergeben diese den gleichen Befund, ist das Resultat gültig und gerichtlich verwertbar.

Welcher Wert gilt nun?

Bei der neuen Messmethode steht nicht mehr das Blut, sondern der Atem des Beschuldigten im Fokus. Daher ändert sich auch der Messwert. Statt Promille wird jetzt die Alkohol-Konzentration der Atemluft gemessen. Und zwar: Die Menge an Alkohol in Milligramm pro Liter Atemluft. Hört sich kompliziert an, das folgende Beispiel verschafft Klarheit: Was bisher 0,5 Promille Blutalkohol waren, sind neu 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft. Wer als mit mehr als 0,25 Milligramm erwischt wird, muss den Führerausweis abgeben. 

Wann ist die Blutprobe doch noch nötig?

Nur noch in Ausnahmefällen, bei Verdacht auf Betäubungsmittel- oder Medikamentenkonsum sowie auf ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen. 

Bei wem gilt die Nulltoleranz?

Das ist im Strassenverkehrsgesetz SVG unter Art. 31 Abs. 2bis genau geregelt: 

  1. Personen, die konzessionierten oder grenzüberschreitenden Personenverkehr auf der Strasse durchführen

  2. Personen, die mit schweren Motorwagen Gütertransporte durchführen oder gefährliche Güter transportieren

  3. Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer

  4. Inhaberinnen und Inhaber des Lernfahrausweises

  5. Personen, die Lernfahrten begleiten

  6. Inhaberinnen und Inhaber des Führerausweises auf Probe

Bussen, Strafen, Ausweisentzug

Diese Konsequenzen drohen bei bewiesener Blaufahrt. Nicht inbegriffen sind Verfahrenskosten und Schreibgebühren:

  • 0,50 bis 0,79 Promille / 0,25 bis 0,395 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft: Verwarnung und eine Busse in der Höhe von etwa 600 bis 800 Franken. 

  • 0,80 Promille / 0,40 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft: Führerausweisentzug für mindestens drei Monate und eine hohe Busse. Die Bussen-Höhe hängt von den finanziellen Verhältnissen ab. Zudem wird eine bedingte Geldstrafe ausgesprochen. Im Wiederholungsfall droht eine Gefängnisstrafe von ein bis drei Jahren.

  • ab 1,60 Promille /0,80 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft: Es wird abgeklärt, ob eine Alkoholsucht vorliegt. Über mehrere Monate muss die Abstinenz mittels Haarprobe bewiesen werden. Erst danach erhält man den Führerausweis zurück.

    So wirkt sich Alkohol auf den Körper aus

    Ab 0,30 Promille / 
    0,15 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft
    • erste Einschränkung des Sehfeldes
    • Probleme bei der Einschätzung von Entfernungen
    Ab 0,50 Promille (leichter Rausch) /
    0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft
    • deutliches Nachlassen der Reaktionsfähigkeit, insbesondere auf rote Signale (Rotlichtschwäche)
    • verminderte Konzentrationsfähigkeit
    • schlechteres Hörvermögen
    • erhöhte Reizbarkeit
    Ab 0,80 Promille /
    0,40 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft
    • erste Gleichgewichtsstörungen
    • eingeengtes Gesichtsfeld (Tunnelblick)
    • eingeschränkte Reaktionsfähigkeit
    • deutliche Enthemmung
    • Euphorie
    • verwaschene Sprache & Redseligkeit
    • Störungen beim Gehen
    Ab 1,00 Promille /
    0,50 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft
    • deutliche Sprachstörungen
    • Risikobereitschaft und Aggressivität steigen weiter
    Ab 1,5 Promille (starker Rausch) / 
    0,75 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft
    • Realitätsverkennung
    • Stimmungsschwankungen
    • Schwere Koordinationsstörungen
    • Gleichgewichtsstörungen
    • Orientierungsstörungen
    • lallende Aussprache
    Ab 2,5 Promille /
    1,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft
    • Bewusstseinstrübungen
    • Lähmungserscheinungen
    • doppeltes Sehen
    • Ausschalten des Erinnerungsvermögen

    Quelle: Bund gegen Alkohol und Drogen im Strassenverkehr, deutscher gemeinnütziger Verein B.A.D.S.

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