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Bezirksgericht Frauenfeld

Afghane will Fälschung in Schweizer Führerschein umtauschen

Einen falschen Führerschein in einen echten umtauschen. Das soll ein 49-jähriger Afghane im Kanton Thurgau vorgehabt haben. Er musste sich deswegen am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. Doch der Flüchtling beteuerte seine Unschuld.

Ausländer nutzen die Schweizer Grosszügigkeit gerne aus. Ein Beispiel dafür ist der Führerschein. Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, muss nicht das ganze Prozedere mit Theorieprüfung und Fahrstunden nochmals ablegen. Stattdessen haben Migranten zwölf Monate lang Zeit, den Führerausweis aus ihrem Herkunftsland in das Schweizer Pendant umzutauschen.

Der Führerschein-Betrug

Darin erkennen Kriminelle eine Chance, um ohne eine Fahrprüfung an einen Führerschein zu kommen. Sie besorgen sich in ihrem Heimatland einen gefälschten Ausweis und versuchen, diesen gegen einen gültigen Schweizer Führerschein einzutauschen. Genau dieses Vorgehen wirft die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau einem 49-jährigen Afghanen vor.

Laut dem Strafbefehl, der STREETLIFE vorliegt, soll der Flüchtling vor etwa einem Jahr versucht haben, seinen gefälschten afghanischen Führerschein gegen einen Schweizer Ausweis umzutauschen. Dafür soll der Familienvater zu einer bedingten Geldstrafe von 900 Franken (30 Tagessätze à 30 Fr.) und einer Busse von 200 Franken verurteilt werden. Doch der 49-Jährige hatte den Strafbefehl angefochten und beteuerte am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Frauenfeld seine Unschuld.

Erst abgelaufen…

Der 49-jährige Afghane lebt seit rund anderthalb Jahren in der Schweiz. Vor Gericht sagte der Flüchtling aus, dass er schon seit zwanzig Jahren im Besitz eines gültigen Führerausweises sei. Als er ihn jedoch das erste Mal in Amriswil TG umtauschen wollte, wurde ihm mitgeteilt, dass sein Ausweis abgelaufen sei. Laut seiner Aussage hat das neue Taliban-Regime, welches 2021 nach dem Rückzug der USA in Afghanistan wieder die Macht übernahm, beschlossen, dass der Führerausweis nur noch drei Jahre gültig ist.

…dann gefälscht

Ratlos habe der Familienvater in seinem Bekanntenkreis um Hilfe gebeten. Ein Freund aus dem Englischkurs bot an, den afghanischen Führerausweis des Beschuldigten in der Hauptstadt Kabul für ihn zu verlängern. Dieser Freund hätte Kontakte zu den Taliban, die sich darum kümmern könnten. Als der verlängerte Führerschein in der Schweiz eintraf, beantragte der Beschuldigte auf dem Strassenverkehrsamt in Frauenfeld erneut den Umtausch. Dieses Mal wurde der afghanische Führerschein eingezogen, und der 49-Jährige sah sich mit einer Anzeige wegen Missbrauchs von Ausweisen konfrontiert.

Der Beschuldigte beteuerte, er sei überzeugt gewesen, sein afghanischer Führerschein sei echt. Er sei ein rechtschaffener Mensch und hätte niemals versucht, den Ausweis einzutauschen, wenn er den Verdacht gehabt hätte, dass es sich um eine Fälschung handele.

Offizielle Kanäle

Einer der Richter wolle wissen: «Wussten Sie, dass es in Genf ein afghanisches Konsulat gebe, an welches Sie sich hätte wenden können?» «Nein, das wusste ich nicht. Ich war damals frisch in der Schweiz», antwortete der Beschuldigte über den Dolmetscher. Ob ihm das Konsulat eine Hilfe gewesen wäre, darf bezweifelt werden. Dieses bietet auf der Webseite zwar an, afghanische Führerausweise vom Innenministerium verifizieren zu lassen. Jedoch weist das Konsulat explizit darauf hin, dass es keine Anträge zur Verlängerung oder Erneuerung des Führerscheins bearbeitet.

Beweisanträge

Nach der Befragung stellte der Anwalt des Beschuldigten zusätzliche Beweisanträge. Er wollte den Freund aus Kabul befragen, um die Aussage seines Mandanten zu bestätigen. Zudem wollte er den abgelaufenen Führerausweis auf seine Echtheit überprüfen lassen. Das Gericht lehnte die Beweisanträge ab. Eine telefonische Befragung sei nicht zulässig, und ein Rechtshilfegesuch an Afghanistan sei nur mit einer Postadresse möglich. Der Status des abgelaufenen Ausweises wurde als für den vorliegenden Fall nicht relevant abgetan.

Im folgenden Plädoyer forderte der Anwalt einen Freispruch für den afghanischen Flüchtling. Es fehle der Vorsatz für die Tat. Er habe nicht absichtlich einen gefälschten Ausweis geholt.

Das Urteil

Das Gericht hatte kein Gehör und sprach den Afghanen schuldig. Es kam ihm in diesem Sinn entgegen, dass es nur beim Versuch des Missbrauchs von Schildern blieb, weil die Fälschung früh genug auffiel, und das Strassenverkehrsamt nie einen Schweizer Führerschein ausgestellt hatte. Deshalb reduzierte das Bezirksgericht das Strafmass auf eine bedingte Geldstrafe von 200 Franken (10 Tagessätze à 20 Fr.) und eine Busse von 100 Franken.

Das Gericht argumentierte, dass zumindest ein Eventualvorsatz bestand. «Der Beschuldigte hätte erkennen müssen, dass es eine Fälschung war, weil als Ausstellungsdatum der 24. August 2022 angegeben war», erklärte die vorsitzende Richterin. Und die Verlängerung hatte der Beschuldigte erst 2024 beantragt.

Umtausch ausländischer Führerschein

Für den afghanischen Flüchtling wäre es mit dem Umtausch des Führerscheins nicht getan gewesen. Er hätte zudem seine Fahreignung bei einer Kontrollfahrt mit einem Experten des Strassenverkehrsamtes unter Beweis stellen müssen. Weiter hätte er eine Theorieprüfung ablegen müssen.

Ein Umtausch ohne Kontrollfahrt und zusätzliche Prüfung ist nur für europäische Ausweise möglich. Neben allen EU-Staaten trifft dies auch auf Grossbritannien, Island, Liechtenstein und Norwegen zu. Die Inhaber eines Führerscheins folgender Länder müssen zwar keine Kontrollfahrt, aber eine Theorieprüfung ablegen: Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan, Tunesien und USA.

Laut dem Bundesamt für Strassen ASTRA wurden in der Schweiz letztes Jahr rund 81'400 ausländische Führerausweise der Kategorie B in Schweizer Permits umgetauscht. Das sind rund 500 weniger als noch im Jahr 2024. Dass sich darunter auch gefälschte ausländische Ausweise befanden, ist nicht auszuschliessen. Denn nicht alle Führerausweise können vom kriminaltechnischen Dienst der Polizei auf ihre Echtheit überprüft werden.

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