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Führerschein weg

Mit 164 km/h durch 80er-Zone gerast

Bei einer Geschwindigkeitskontrolle am Samstagabend in Neunkirch SH zog die Polzei einen 29-jährigen aus dem Verkehr. Der Mann war mit 164 km/h durch eine 80er-Zone gerast.

Am Samstagabend ging der Schaffhauser Polizei ein 29-jähriger Autoraser während einer Geschwindigkeitskontrolle ins Netz. Mit insgesamt 164 km/h auf dem Tacho fuhr der Mann mit seinem Wagen über eine 80er-Strecke. Nach Abzug der Messtoleranz überschritt der Automobilist damit die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 79 km/h. 

Der 29-jährige Lenker musste seinen Führerschein noch vor Ort abgeben. Sein Wagen wurde durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln (Raserdelikt) wird sich der Mann vor Gericht verantworten müssen.

Was ist ein Raserdelikt?

Als Raserdelikt gilt, wer mit seinem Wagen viel zu schnell fährt oder durch extrem riskantes Verhalten – etwa bei einem illegalen Rennen – vorsätzlich das Risiko eines schweren Unfalls eingeht. Es ist rechtlich im Strassenverkehrsgesetz SVG Art. 90, Absätze 3 und 4, verankert.

Wer also in einer Tempo-30-Zone nach Abzug der Messtoleranz mit 70 km/h hindurchfährt, überschreitet die erlaubte Geschwindigkeit um 40 km/h. Dies gilt dann als Raserdelikt. Innerorts (Tempo 50) gilt es ab 100 km/h nach Abzug der Messtoleranz, ausserorts (Tempo 80) ab 140 km/h und auf der Autobahn (Tempo 120) ab 200 km/h.

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