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1500 Fahrerinnen und Fahrer ohne Bewilligung
Taxifahrerinnen und -fahrer im Kanton Zürich müssen seit dem 1. Januar 2024 über Deutschkenntnisse auf B1-Niveau verfügen. Können sie das nicht nachweisen, bekommen sie keine Fahrbewilligung. 1500 Fahrerinnen und Fahrern sind nun arbeitslos.
Das hat jetzt Konsequenzen für Personen, die in der Vergangenheit bei Zürcher Taxiunternehmen angestellt waren. Laut Georg Botonakis, Präsident des Taxiverbands Zürich, haben knapp 1500 Taxifahrerinnen und Taxifahrer die B1-Anforderung nicht erfüllt und demnach keine Bewilligung erhalten. «Für einige war dieser Entscheid überraschend. Jedoch sind sie selber schuld», so Botonakis gegenüber 20 Minuten.
Der Kanton habe bereits vor mehr als vier Jahren über die Anforderungen informiert. «Die Rechnung liegt nun bei jenen auf dem Tisch, die sich nicht darum gekümmert haben.»
Kommt es zum deutlichen Qualitätsunterschied?
Der kantonale Taxiverband ist mit dem neuen Gesetz zufrieden. «Es trägt der Qualitätsdienstleistung, die ein Taxi von einem Uber unterscheidet, bei», so Botonakis. Denn: Uber-Fahrer und -Fahrerinnen müssen keinen solchen Sprachnachweis erbringen. «Aufgrund der geringen Einstiegshürden werden mehr Personen, die kein Deutsch auf B1-Niveau sprechen, in die Uber-Dienstleistung wechseln.»
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