Zum Hauptinhalt springen

Werbung

Politik & Wirtschaft •
Kauf der e-Vignette

Vorsicht vor diesem Beschiss

Seit August gibt es die e-Vignette. Schon kurz darauf poppten alternative Anbieter auf, bei denen die Vignette aber deutlich mehr kostet. «Das geht gar nicht und ist Beschiss am Kunden», warnt die Stiftung für Konsumentenschutz.

Neben der bekannten Klebevariante kann die Vignette seit dem 1. August 2023 auch als e-Vignette gekauft werden. Dafür muss man auf einer eigenen Webseite des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ein Formular mit ein paar wenigen Angaben ausfüllen. Klingt einfach und ist schnell erledigt – das haben sich nun aber findige Geschäftemacher zunutze gemacht.

Man kennt die Masche von Konzert- oder Veranstaltungstickets: Wenn auf Google nach dem Konzert gesucht wird, erscheint zuoberst meistens nicht die Webseite der offiziellen Vorverkaufsstelle, sondern der Webauftritt eines Wiederverkäufers. Dort kostet das Ticket dann in vielen Fällen mehr, auch wenn das Konzert noch nicht ausverkauft ist.

Als im August die Webseite des BAZG zum Erwerb der e-Vignette online ging, dauerte es nicht lange, bis erste Webseiten auftauchten, die diesen Service ebenfalls anboten. Dort kostet die Vignette zwischen 45 und 50 Franken anstatt der 40 Franken auf der offiziellen Webseite. 

BAZG sieht kein Problem – der Konsumentenschutz schon

Das BAZG sieht darin kein Problem. «Grundsätzlich dürfen Drittanbieter die E-Vignetten-Registrierung für Kundinnen und Kunden übernehmen und dafür eine Servicegebühr verlangen», wie Simon Erny, Mediensprecher des BAZG, auf Anfrage schreibt.

Ganz anders sieht dies die Stiftung für Konsumentenschutz. «Das geht gar nicht und ist Beschiss am Kunden», sagt André Behler, Leiter Politik und Wirtschaft. Diese Webseiten würden den Eindruck erwecken, dass es sich um die offizielle Verkaufsstelle handelt. «Mein Eindruck ist, dass diese Seiten keinen Mehrwert bieten.» Die Käufer sollten daher vorsichtig sein bei der Webseitenauswahl.

Generell begrüsst die Stiftung für Konsumentenschutz die Möglichkeit, dass man die e-Vignette online und wie bisher als Kleber auf der Windschutzscheibe kaufen kann. «Die Leute haben so die Wahl», sagt Behler. Das BAZG komme so einem Bedürfnis der Bevölkerung entgegen. Ausserdem haben Personen mit einer Wechselnummer einen Vorteil, brauchen sie doch nur noch eine Vignette pro Autonummer und nicht mehr pro Fahrzeug.

Behler macht sich auch weniger Sorgen um die Schweizer Bevölkerung, die sich wohl eher zurechtfinden würden. «Aber Ausländer könnten eher darauf hineinfallen.» Gemäss Behler kann man diese Praxis nicht unterbinden: «Rechtlich kann man diese Anbieter nicht belangen.» Bei der Stiftung für Konsumentenschutz sind nach Behlers Kenntnis noch keine Klagen eingegangen, dass Käufer auf solchen Webseiten die Vignette nicht erhalten haben. Jedoch fügt er an: «Dieses Angebot ist nicht notwendig.» Man solle die e-Vignette bei der offiziellen BAZG-Webseite kaufen.

Werbung