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Politik & Wirtschaft •
Millionen sparen

SVP-Nationalrat will Klebevignette abschaffen

Die E-Vignette boomt. Nun will SVP-Nationalrat Thomas de Courten die Klebevignette vorzeitig abschaffen. Doch dafür müsste zuerst das Gesetz geändert werden.

Sie gehört für viele Autofahrerinnen und Autofahrer zum Jahreswechsel: die neue Autobahnvignette an der Frontscheibe. Doch der traditionelle Kleber könnte früher verschwinden als bisher gedacht.

Seit August 2023 können Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter zwischen der klassischen Klebevignette und der digitalen E-Vignette wählen. Die digitale Variante gewinnt seither kräftig an Boden: Für das Vignettenjahr 2025 wurden rund 4,9 Millionen E-Vignetten verkauft. Ihr Anteil stieg damit innerhalb eines Jahres von 35 auf 45 Prozent. Insgesamt wurden rund elf Millionen Autobahnvignetten verkauft. Die Zahlen für das aktuelle Jahr liegen laut Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG erst im November vor. 

Noch entscheidet sich rund die Hälfte für die Klebevignette. Diese darf gemäss dem heutigen Nationalstrassenabgabegesetz erst abgeschafft werden, wenn der Verkaufsanteil weniger als 10 Prozent beträgt. 

SVP-Nationalrat Thomas de Courten will nicht so lange warten. Für ihn ist der Fall klar: «Die alte Klebevignette ist überholt, teuer und ineffizient.» In der Sommersession reichte er deshalb eine Motion ein. Darin fordert er den Bundesrat auf, einen Entwurf zur Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes vorzulegen, der künftig nur noch die E-Vignette vorsieht.

«Kosten in zweistelliger Millionenhöhe»

Als Hauptargument führt de Courten die Kosten des parallelen Betriebs beider Systeme an. «Die alte Klebevignette überholt, teuer und ineffizient. Die doppelspurige Beibehaltung verursacht beim BAZG erhebliche Kosten für Produktion, Vertrieb, Verkauf und Abrechnung in zweistelliger Millionenhöhe», schreibt er in der Begründung.

Angesichts der Sparvorgaben brauche das BAZG diese Ressourcen dringend, um seine eigentlichen Aufgaben effizienter erfüllen zu können.

Österreich verabschiedet sich vom Pickerl

Als Vorbild nennt de Courten Österreich: «Bei der E-Vignette sind sie uns bereits einen grossen Schritt voraus. Dort gibt es kein "Pickerl" mehr», so De Courten. Dennoch könne die digitale Vignette auch an Verkaufsstellen erworben werden. «Das ursprüngliche Argument zur Beibehaltung der Klebevignette, wonach diese für alle Bevölkerungsteile, auch für jene ohne Internet- oder Telekommunikations-Zugang erhalten bleiben muss, ist nicht mehr stichhaltig.» Zum Abschluss findet De Courten klare Worte: 

Ob die Schweiz bald nachzieht, ist offen. Die Stellungnahme des Bundesrats steht noch aus. 

Die Schweizer Vignette

Die Schweiz führte 1985 als erstes Land Europas eine Autobahnvignette ein. Bis 1995 kostete sie 30 Franken, danach wurde der Preis teuerungsbedingt auf 40 Franken erhöht. Die Vignette ist jeweils 14 Monate gültig – vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Vignettenpflichtig sind alle Schweizer Nationalstrassen (Autobahnen und Autostrassen). 42 Prozent der Käuferinnen und Käufer der E-Vignette stammen aus dem Ausland. Das entspricht 2,1 Millionen ausländischen Fahrzeugen, für welche die Schweizer Autobahngebühr von 40 Franken digital beglichen wurde. Die grösste Nachfrage stammte aus unseren Nachbarländern: Deutschland (18,7 Prozent), Frankreich (9 Prozent) und Italien (3,9 Prozent). Die Einnahmen fliessen vollständig in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds und werden unter anderem für Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen eingesetzt.

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