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Beschlagnahmung droht

Mit dem Auto in die Ferien – Freunde dürfen nicht ans Steuer

Die Herbstferien stehen vor der Türe und viele zieht es mit dem Auto nach Italien, Frankreich, Österreich oder Deutschland. Doch Vorsicht: Wer vor Ort Freunde oder Verwandte ans Steuer lässt, riskiert die Beschlagnahmung des Wagens.

Es ist eine Regel, die längst nicht jede Autofahrerin oder jeder Autofahrer kennt. Sie gilt in Italien, Frankreich, Deutschland, Österreich und weiteren Ländern der EU – und hat es in sich. Wer vor Ort Freunde oder Verwandte ans Steuer lässt, die im Land ihren Wohnsitz haben, verstösst gegen geltendes Gesetz. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person über den Schweizer Pass verfügt oder nicht. Auf die oft vergessene Regel weisst die Sektion Zürich des Automobil Clubs Schweiz ACS am Montag in einer Medienmitteilung hin. 

Welche Konsequenzen drohen?

Wer sich nicht an die Regel hält, riskiert eine hohe Busse und im schlimmsten Fall sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Die Vorschrift tritt gleich nach der Schweizer Grenze in Kraft: Fährt eine in der EU wohnhafte Person mit einem von einem Schweizer Bekannten ausgeliehenen Fahrzeug zum Beispiel von der Schweiz nach Italien, könnte das bereits als Autoschmuggel ausgelegt werden, wie der ACS weiter schreibt.

Die Schweiz kennt eine ähnliche Regel

Ein ähnliches Fahrverbot gibt es auch hierzulande. So dürfen Personen, die in der Schweiz wohnen, kein im Ausland immatrikuliertes Fahrzeug fahren. Werden sie trotzdem erwischt, gilt das Fahrzeug als importiert und muss verzollt sowie versteuert werden.

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