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Elektrifizierte Verkehrssteuer

Luzern bestraft Besitzer alter Fahrzeuge

Elektrofahrzeuge werden im Kanton Luzern aktuell steuerlich benachteiligt. Eine neue Strassenverkehrssteuer soll das korrigieren. Der Vorschlag der Regierung sieht vor, dass nur noch das Gewicht und die Leistung berücksichtigt werden. Betroffen sind alle Fahrzeuge – zum Nachteil älterer Modelle.

Mit einem Elektroauto bezahlt man im Kanton Luzern aktuell mehr als mit einem Verbrennerauto. Das muss sich ändern, waren sich Kantonsrat und Regierung bereits 2019 einig. Aufgrund der damaligen Klimadebatte präsentiert die Regierung nun einen neuen Vorschlag für eine ökologisierte Verkehrssteuer.

Bei diesem haben Halterinnen und Halter eines älteren Fahrzeugs das Nachsehen. Denn die neue Steuerberechnung soll für alle bereits immatrikulierten Fahrzeuge gelten. Je nach Auto kann das richtig teuer werden. Erfüllen Autos mit Luzerner Kennzeichen nur die Euro-3-Abgasnorm oder weniger, wird dieses mit einem Malus von 20 Prozent bestraft. Bei Bedarf kann der Regierungsrat die Strafsteuer auf 30 Prozent erhöhen. Auch Personenwagen mit einem CO2-Emissionswert, der mindestens dem Zweifachen des aktuellen Zielwerts des Bundes entspricht, sind von diesem Zuschlag betroffen. Gesetzlich vorgegeben sind derzeit 118 g CO2/km. Vom Malussystem ausgenommen sind nur Veteranenfahrzeuge, die nach wie vor den regulären Tarif bezahlen.

Welche Neuerungen sind sonst noch geplant:

  • Für die Steuerberechnung spielt der Hubraum neu keine Rolle mehr. Als Grundlage dienen nur noch das Gesamtgewicht und die Leistung. Was das Auto auf die Waage bringt, wird mit 70 Prozent gewichtet, wobei jedes Kilo mit 0.139 Franken besteuert wird. Die restlichen 30 Prozent entfallen auf die Power. Diese schlagen für die ersten 75 Kilowatt mit 0.810 Franken/kW, mit 1.215 Franken/kW für die nächsten 75 Kilowatt und 1.620 Franken für jedes weitere Kilowatt zu Buche.
  • Weil diese Gewichtssteuer die Elektroautos wegen ihrer schweren Batterien benachteiligt hätte, profitieren sie von einem Abzug von bis zu 20 Prozent.
  • Ist ein Fahrzeug besonders sauber, wird es belohnt. Autos der Energieeffizienzklassen A und B profitieren während fünf Jahren von einem Bonus von 80 Prozent. Der CO2-Emissionswert darf jedoch nur halb so gross sein wie der gesetzlich vorgegebene, sprich 59 g CO2/km.
  • Während Motorräder neu nach Leistung besteuert werden, ist bei Nutzfahrzeugen wie Lieferwagen oder Sattelschlepper bis 3,5 Tonnen und Kleinbusse nach wie vor das Gesamtgewicht ausschlaggebend. Handelt es um E-Nutzfahrzeuge, profitieren sie vom selben Bonus wie ein Elektroauto. Nicht vorgesehen ist in diesem Fall ein Malus.
  • Durch das neue System soll der Kanton ungefähr gleich viel Geld einnehmen wie mit der bisherigen Praxis. Ohne Anpassung würden die Einnahmen der Verkehrssteuern wegen der zunehmenden Anzahl E-Autos immer weiter steigen.

Die Reaktionen auf den Revisionsvorschlag des Justiz- und Sicherheitsdepartements sind von links bis rechts verhalten. Von linker Seite wird kritisiert, das Modell würde zu wenig greifen. «Es ist nicht nur wichtig, auf Verbrenner zu verzichten, sondern auch auf schwere Fahrzeuge», sagt SP-Kantonsrätin Simone Brunner gegenüber der Luzerner Zeitung. Rechts befürchtet vor allem eine Ungleichbehandlung und soziale Unterschiede durch das Belohnungs- und Bestrafungssystem. SVP-Parteipräsidentin Angela Lüthold-Sidler weist in erster Linie auf Sinn und Zweck der Motorfahrzeugsteuer hin: «Sie dient zu 65 Prozent dem Strassenbau, während 35 Prozent in den öffentlichen Personenverkehr fliessen.»

Die Parteien prüfen nun die Botschaft. Dass das Referendum dagegen ergriffen wird, ist nicht ausgeschlossen.

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