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Fakten •
Selber nachmalen?

Kontrollschilder: Das ist erlaubt – und das kostet der Wechsel in deinem Kanton

Verblasste Zahlen oder ein kaum noch sichtbares Wappen: Wer sein Kontrollschild auffrischen will, sollte nicht einfach zum Pinsel greifen. Denn was erlaubt ist, unterscheidet sich je nach Kanton – und ein neues Schild kostet oft weniger als gedacht.

Wenn beim Kontrollschild langsam die Farbe verschwindet, ist der Griff zum Pinsel schnell gemacht. Schliesslich geht es ja nur darum, die Nummer wieder lesbar zu machen. Genau das kann aber zum Problem werden. Denn bei Schweizer Kontrollschildern gilt: Sie müssen gut lesbar sein. Wer mit einem schlecht lesbaren Schild unterwegs ist, riskiert eine Busse. Beim Selbernachmalen kommt es allerdings darauf an, wo das Auto zugelassen ist.

Ein Fall aus Basel-Stadt zeigt, wie kurios die Sache werden kann. Dort wurde ein Kontrollschild eines Mitarbeitenden des Tiefbauamts entdeckt, bei dem offenbar jemand mit schwarzer Farbe nachgeholfen hatte. In Basel-Stadt ist das nicht erlaubt. Ist ein Schild wegen Alter, Witterung oder Beschädigung nicht mehr ausreichend lesbar, muss es ersetzt werden. Die Motorfahrzeugkontrolle bietet dafür eine vergleichsweise günstige Lösung: Ein neues Schild kostet 20 Franken, ein Paar 40 Franken.

Gesetz eigentlich klar, aber ...

Auf den ersten Blick ist die Sache eindeutig. Das Bundesrecht verlangt, dass Kontrollschilder gut lesbar sind. Zudem dürfen sie nicht verändert werden. Trotzdem gibt es beim Umgang mit verblassten Schildern unterschiedliche kantonale Handhabungen. Entscheidend ist deshalb neben den bundesrechtlichen Vorgaben auch, wie das zuständige Strassenverkehrsamt mit kleinen Ausbesserungen umgeht.

Selber nachmalen?

In der dokumentierten kantonalen Praxis werden Bern, Zürich und Aargau bei kleinen farblichen Ausbesserungen weniger strikt gehandhabt. Dort können verblasste Zahlen und Buchstaben mit passender Farbe nachgebessert werden. Eine solche Ausbesserung darf allerdings nicht dazu führen, dass das Schild anders gestaltet oder die reflektierende Oberfläche beeinträchtigt wird. Bei den Wappen ist besondere Vorsicht angebracht.

Thurgau zieht eine deutlichere Grenze. Dort dürfen die schwarzen Zahlen und Buchstaben nachgezogen werden. Der weisse, reflektierende Hintergrund darf dagegen nicht übermalt werden. Auch die Wappen dürfen nicht nachgebessert werden.

In anderen Kantonen ist der Pinsel dagegen tabu. Luzern, Basel-Stadt, Solothurn und Freiburg sehen bei verblassten oder unleserlichen Schildern den Ersatz vor beziehungsweise untersagen eine Veränderung. In Zug weist das Strassenverkehrsamt ausdrücklich darauf hin: Sind die Kontrollschilder verwittert und unleserlich, soll man sie nicht selber nachbessern, sondern ersetzen.

Damit gibt es bei der scheinbar simplen Frage nach dem Pinsel mehrere Varianten. In einigen Kantonen ist eine vorsichtige farbliche Ausbesserung möglich, in Thurgau gelten dafür zusätzliche Einschränkungen. Anderswo muss das Schild ersetzt werden. Wer also aus Zürich nach Luzern zieht, sollte sich nicht darauf verlassen, dass das, was bisher toleriert wurde, auch am neuen Wohnort akzeptiert wird.

Und selbst dort, wo eine Ausbesserung möglich ist, gilt: Aus einem verblassten Kontrollschild darf kein selbst gestaltetes Nummernschild werden. Die amtliche Gestaltung muss erhalten bleiben und die Lesbarkeit gewährleistet sein. Wer unsicher ist, fährt mit einem neuen Schild auf der sicheren Seite.

Günstiger als gedacht

Doch was kostet der legale Weg? Oft erstaunlich wenig. Im Kanton Zürich kostet ein neues Einzelschild 20 Franken, das Paar 40 Franken. Im Aargau sind es sogar nur 10 Franken für ein einzelnes Schild und 20 Franken für das Paar.

Auch in der Zentralschweiz hält sich der finanzielle Aufwand in Grenzen. Luzern verlangt 20 Franken für ein Einzelschild und 40 Franken für das Paar. Schwyz verrechnet 20 Franken für ein Einzelschild und 35 Franken für das Paar. In Zug kostet das einzelne Schild 15 Franken, das Paar 30 Franken. Uri verlangt für das vordere Einzelschild 20 Franken, für das hintere 30 Franken und für das Paar 40 Franken.

Auch in der Ostschweiz ist der Ersatz meist kein grosser Kostenpunkt. In St. Gallen kostet ein einzelnes Schild 20 Franken, das Paar 30 Franken. Glarus verlangt 25 Franken für ein Einzelschild und 40 Franken für das Paar. In Graubünden sind es ebenfalls 20 Franken beziehungsweise 40 Franken. Schaffhausen liegt bei 20 Franken für ein Einzelschild und 35 Franken für das Paar.

Im Aargau kommt man besonders günstig davon: Die Neuanfertigung kostet aktuell lediglich 10 Franken für ein einzelnes Schild und 20 Franken für das Paar. Wer sein verblasstes Schild ersetzen muss, zahlt dort also weniger als für viele kleinere Tankstellen-Einkäufe.

Im Baselbiet kostet das einzelne Kontrollschild 30 Franken, das Paar 35 Franken. Freiburg verlangt 25 Franken für ein einzelnes Schild und 50 Franken für das Paar. Im Wallis kostet das Kontrollschild-Paar für einen Personenwagen 40 Franken; Fahrzeuge, die nur ein Schild benötigen, bezahlen 30 Franken.

Auch im Tessin bleibt der Ersatz überschaubar: Die Neuanfertigung beziehungsweise der Ersatz kostet 20 Franken für ein einzelnes Schild und 40 Franken für das Paar.

Bei Nidwalden und Obwalden können je nach Fall beziehungsweise Ausführung unterschiedliche Gebühren anfallen. Auch andere Kantone arbeiten teilweise mit Gebührenrahmen oder unterscheiden zwischen Ersatz, Verlust, Diebstahl und Neuzuteilung. Die Tabelle bezieht sich deshalb auf die aktuell verifizierbaren Gebühren für die Neuanfertigung beziehungsweise den Ersatz von Kontrollschildern und nicht auf sämtliche möglichen Zusatzgebühren.

 

Was kostet ein neues Kontrollschild?

Kanton1 Schild2 Schilder
AargauCHF 10.–CHF 20.–
Basel-LandschaftCHF 30.–CHF 35.–
Basel-StadtCHF 20.–CHF 40.–
BernCHF 30.–CHF 45.–
FreiburgCHF 25.–CHF 50.–
GlarusCHF 25.–CHF 40.–
GraubündenCHF 20.–CHF 40.–
LuzernCHF 20.–CHF 40.–
Neuenburg*CHF 20.–CHF 50.–
NidwaldenCHF 20–40.–CHF 30–60.–
ObwaldenCHF 20–40.–CHF 30–60.–
SchaffhausenCHF 20.–CHF 35.–
SchwyzCHF 20.–CHF 35.–
SolothurnCHF 25.–CHF 50.–
St. GallenCHF 20.–CHF 30.–
ThurgauCHF 25.–CHF 35.–
TessinCHF 20.–CHF 40.–
UriCHF 20.– vorne / CHF 30.– hintenCHF 40.–
Wallis*CHF 30.–CHF 40.–
ZugCHF 15.–CHF 30.–
ZürichCHF 20.–CHF 40.–

*In Neuenburg kostet der Ersatz eines bestehenden Schildes mit derselben Nummer 20 Franken pro Schild; der reguläre Tarif für ein Schilderpaar beträgt 50 Franken.

*Im Wallis gilt der Tarif von 30 Franken für Fahrzeuge, die nur ein Kontrollschild benötigen. Beim normalen Personenwagen kostet das Paar 40 Franken.

 

 

 

Was gilt in meinem Kanton?

Wer selbst Hand anlegen darf, muss trotzdem aufpassen. Entscheidend ist nicht nur die Lesbarkeit. Die reflektierende Oberfläche darf nicht einfach übermalt werden, und aus einer kleinen Ausbesserung darf keine Veränderung des amtlichen Schildes werden.

Wer auf Nummer sicher gehen will, fährt deshalb mit einer einfachen Regel am besten: Ist das Schild deutlich verblasst, beschädigt oder nicht mehr sauber lesbar, gehört es ersetzt. Das kostet häufig weniger als ein Tankstopp und erspart Diskussionen bei der nächsten Polizeikontrolle.

Und wer unbedingt zum Pinsel greifen möchte, sollte vorher beim eigenen Strassenverkehrsamt nachschauen. Denn zwischen einem Kanton, der eine vorsichtige Ausbesserung zulässt, und einem Kanton, der jede Veränderung des Schildes untersagt, liegen beim scheinbar simplen Nummernschild erstaunliche Unterschiede.

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