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EU führt Umweltpass für Autos ein
Unsere Autos erhalten die nächste EU-Auflage. Mit der Einführung der Euro-7-Norm Ende November müssen Neuwagen über einen Umwelt-Pass verfügen. STREETLIFE erklärt dir alles über den neuen Ausweis deines Autos.
Nein, der neue Umweltpass ersetzt den Fahrzeugausweis nicht. Denn diesen stellen die nationalen Behörden – in der Schweiz in der Regel die Strassenverkehrsämter – aus, nachdem das Auto gekauft wurde, und identifizieren auch den Besitzer. Beim Umweltpass handelt es sich um eine Auflage der EU, um ein Fahrzeug in Europa überhaupt verkaufen zu dürfen.
Zudem wird der Umweltpass, im englischen Original «Enivornmental Vehicel Passport EVP», nicht in Papierform ausgestellt. Es soll sich um einen digitalen Datensatz handeln, der über einen QR-Code abgerufen werden kann, schreibt «Auto Motor und Sport». Der Code muss im Fahrzeug angebracht oder über das Display im Auto abgerufen werden. Um die Daten abzurufen, dürfen keine App und keine Anmeldung mittels Login nötig sein.
Das steht im Autopass
Der Datensatz enthält die wichtigsten Umweltmerkmale des spezifischen Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung. Die folgenden Angaben schreibt die EU vor:
- Hersteller, Modell und Fahrzeug-Identifikationsnummer
- Herstellungsdatum und Angaben zur Typengenehmigung
- Leistung des Verbrennungs- oder Elektromotors
- Schadstoffemissionen wie Stickoxide, Kohlenmonoxid und Partikel
- CO2-Ausstoss
- Kraftstoff- und/oder Stromverbrauch
- elektrische Reichweite
- Angaben zur Dauerhaltbarkeit der Antriebsbatterie
Die Einführung des Umweltpasses erfolgt als Teil der neuen Abgas-Norm Euro 7 in zwei Schritten. Per 29. November 2026 gilt Euro 7 für die Typengenehmigung neuer Modelle. Erst ein Jahr später, ab dem 29. November 2027, gilt die Norm für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Der Autopass muss nicht nachträglich für bereits zugelassene Autos ausgestellt werden.
Mehr Infos über E-Auto-Akku
Für den Gebrauchtwagenmarkt dürfte der Umweltpass aber weniger relevant sein, denn er enthält nur die Eckwerte zum Zeitpunkt der Zulassung. Doch mit Euro 7 müssen die Hersteller die Fahrzeugnutzenden auch mit aktuellen Informationen versorgen, die über die bordeigenen Systeme gesammelt werden. Dazu gehören neben dem effektiven Verbrauch auch der Alterungszustand der Antriebsbatterie bei Elektroautos. Sprich, wie viele der ursprünglichen Speicherkapazität erreicht der Akku noch und entsprechend die effektive Reichweite. Euro 7 schreibt vor, dass der Akku von E-Autos nach fünf Jahren oder 100'000 Kilometern noch 80 Prozent der ursprünglichen Leistung erreichen soll. Nach acht Jahren oder 160'000 Kilometern sind mindestens 72 Prozent vorgeschrieben.
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