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Bundesrat will keinen vorzeitigen Verkaufsstopp für Verbrenner
In seinem neuen Bericht «Fossilfreien Verkehr bis 2050 ermöglichen» empfiehlt der Bundesrat auf verfrühte Massnahmen wie Zulassungsstopps oder Verkaufsstopps zu verzichten. Die Umstellung auf einen fossilfreien Verkehr bis 2050 soll stattdessen im Gleichschritt mit der EU umgesetzt werden.
Stoppt die Schweiz den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrenner-Motoren, könnte dies ihren internationalen Verpflichtungen entgegenlaufen, hält der Bundesrat in seinem Bericht fest. Aber nicht nur das. Weiter könnten solche verfrühten Massnahmen je nach Ausgestaltung auch verfassungsrechtlich problematisch sein.
Stattdessen will die Landesregierung im gleichen Tempo wie die Europäische Union (EU) bis 2050 auf einen fossilfreien Verkehr umstellen. Erreicht werden soll das «via verschärfte CO2-Zielwerte».
Schweiz soll EU-Ziele übernehmen
So sollen hierzulande die CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge analog zur EU fortgeführt und angepasst werden. Die EU ihrerseits hat sich vorgenommen, dass die Zielwerte für Personenwagen und für leichte Nutzfahrzeuge ab 2030 um 55 Prozent beziehungsweise 50 Prozent tiefer sein sollen. Dasselbe soll gemäss Botschaft vom 16. September 2022 zur Revision des CO2-Gesetzes auch in der Schweiz umgesetzt werden. Zudem ist auch geplant, Zielwerte für schwere Fahrzeuge einzuführen. Auch die Ziele, die sich die EU ab 2035 steckt, sollen in einer nächsten Etappe grundsätzlich übernommen werden.
Kein Rechtsanspruch auf Ladestation für Mietende
Weiter geht der Bundesrat auf eine Motion ein, die GLP-Nationalrat Jürg Grossen am 19. März 2021 im Nationalrat einreichte. Der Vorstoss mit dem Titel «Mieterinnen und Mieter sollen Elektroautos laden können» beauftragte die Bundesregierung damit, die gesetzlichen Grundlagen für einen Anspruch von Mietenden sowie Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer auf den Zugang zu einer Ladestation für Elektroautos zu schaffen.
Dieser Rechtsanspruch, der sowohl im Obligationen- als auch im Zivilgesetzbuch festgehalten werden müsste, stehe jedoch in Konflikt mit der in der Verfassung verankerten Eigentumsgarantie und der Wirtschafts- und Vertragsfreiheit. Als Alternative, hält der Bundesrat fest, können die Kantone Förderprogramme umsetzen oder etwa Regelungen erlassen, um Gebäude und Parkplätze mit Ladeinfrastrukturen auszustatten.
Den Bericht «Fossilfreien Verkehr bis 2050 ermöglichen» hat der Bundesrat in Erfüllung der Postulate 20.4627, 20.4640 sowie 20.4694 in seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 verabschiedet.
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