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Total verrückt! •
Mit 53 Kilo auf dem Dach

Auf der Autobahn – Eisplatten im Tiefflug

Wintermorgen sind nicht für ihre Beliebtheit berühmt. Scheiben kratzen, kalte Nasen und diese eisige Ahnung, dass das Auto gefühlt nie warm wird, machen den Start in den Tag zum frostigen Erlebnis. Doch es geht noch schlimmer – vor allem, wenn sich plötzlich Eisplatten vom Dach eines vorbeifahrenden LKWs lösen und die Autobahn in eine unfreiwillige Eisbahn verwandeln.

Ein kleiner Reminder aus der Kategorie «Gesetze, die du kennen solltest»: Gemäss dem Strassenverkehrsgesetz (SVG Art. 29 Abs. 1) gilt für alle, die ein Fahrzeug steuern – ob kleines Stadtauto oder grosser LKW – eine klare Regel: Das Vehikel muss in Schuss sein. Dazu gehört im Winter nicht nur funktionierende Technik, sondern auch ein schneefreies Dach. Denn wer auf vereisten Unterlagen durch die Gegend rollt, riskiert nicht nur die Sicherheit von anderen, sondern auch Folgen für das Portemonnaie. Die Strafen können mehrere hundert Franken betragen.

Einem Chauffeur eines LKWs schien diese Regel völlig egal gewesen zu sein. So war der Ungar am Mittwochmorgen mit einem Blachenverdeck auf der A4 zwischen Küssnacht SZ und Rotkreuz ZG unterwegs, auf dem sich mehrere Eisplatten befanden. Natürlich musste es so kommen, dass diese während der Fahrt vom Fahrzeug auf die Strasse fielen und so für eine Bedrohung für andere Verkehrsteilnehmende sorgten.

53 Kilo Eis auf dem Dach

Sein Pech war, dass die Polizei den Vorfall beobachtete. Umgehend wurde der Chauffeur von der Patrouille von der Autobahn geführt, gestoppt und kontrolliert. Bei der Untersuchung des Fahrzeugs wurden teilweise bis zu fünf Zentimeter dicke Eisplatten vorgefunden, die insgesamt rund 53 Kilogramm auf die Waage brachten.

Der Ungar wurde daraufhin verzeigt und musste eine Bussenkaution von mehreren hundert Franken bezahlen. Weiter musste er den Schwertransporter von sämtlichem Eis vor der Weiterfahrt befreien.

Die Polizei nimmt den Vorfall zum Anlass, nochmals eindringlich zu betonen: Lastwagenfahrerinnen und -fahrer müssen ihre Sattelzüge und Anhänger vor der Abfahrt von Eis und Schnee befreien. Ausserdem müssen auch Scheiben, Seitenspiegel sowie Lichter von Autos und Lieferwagen frei von Eis und Schnee sein. Denn: Der Winter mag zwar schön sein, aber auf der Strasse hat er nichts zu suchen – schon gar nicht auf dem Dach eines LKW.

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