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STREETLIFE Weihnachtsverlosung: dritter Advent

Gewinne einen Gutschein für die nächste Autowäsche

Regen, Pflotsch und Schnee – im Winter muss der Autolack einiges aushalten. Damit dein Wagen unversehrt durch die kalte Jahreszeit kommt, empfiehlt sich eine gute Pflege. Gewinne jetzt einen Gutschein im Wert von 50 Franken für die nächste professionelle Autowäsche.

Bringt die Autowäsche im Winter wirklich etwas? Die Antwort ist hier klar: Ja! Pflotsch und Streusalz führen dazu, dass die Lackfarbe ausbleicht und ihre Strahlkraft verliert. Die richtige Pflege verhindert das und befreit zudem Sensoren und Kameras der Fahrassistenzsysteme vom Schutz, durch den sie beeinträchtigt werden. Damit auch dein Wagen in der Adventszeit strahlt, mach jetzt mit bei der STREETLIFE-Weihnachtsverlosung.

Dazu musst du dich nur für unseren Newsletter anmelden und diese Frage beantworten: Welche Tageszeit ist für die Autowäsche im Winter ideal?

a. abends
b. morgens

Schicke die richtige Antwort an: wettbewerb@streetlife.ch

Seit wann gibt es Waschanlagen in der Schweiz?

Die erste Anlage wurde 1965 in Zürich in Betrieb genommen. Für zwei Franken und für ganze zwölf Minuten konnte das Auto damals geputzt und geschrubbt werden. Die aus Grossbritannien stammende Anlage galt als so revolutionär, dass sogar das Schweizer Fernsehen darüber berichtete. 

Wann wird es zu kalt für die Wäsche?

Die Temperaturen und klimatischen Bedingungen in der Schweiz sind für die Autowäsche auch im Winter kein Problem. Es empfiehlt sich aber, die Wäsche morgens vorzunehmen, damit das Auto tagsüber trocknen kann. Fällt das Thermometer nämlich unter minus 10 Grad, kann das Wasser Spannungen erzeugen, was den Lack oder die Scheiben beschädigen kann. Ausserdem können bei diesen Temperaturen Türschlösser und Dichtungen anfrieren und aufreissen.

Und nach der Autowäsche?

Wasserrückstände auf dem Lack oder am Türrahmen entfernt man mit einem weichen Tuch. Gummidichtungen können mit einem Fettstift eingerieben werden, damit das Material geschützt und das Zufrieren der Türen verhindert wird. Auch eine regelmässige Kontrolle des Wischwassers und das Nachfüllen mit frostsicherem Scheibenreiniger ist ratsam.

Teilnahmebedingungen für die Verlosung

Teilnahmeschluss ist der 19. Dezember 2024,  die Benachrichtigung der Gewinnerin oder des Gewinners erfolgt am 20. Dezember 2024. Bei der Ziehung gilt das Zufallsprinzip. Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet von der STREETLIFE Media AG.

Zur Teilnahme berechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und einem Mindestalter von 18 Jahren. Teilnehmende unter 18 Jahren bestätigen, dass ihre gesetzlichen Vertreter mit der Teilnahme und diesen Teilnahmebedingungen einverstanden sind. Davon ausgenommen sind Mitarbeitende der STREETLIFE Media AG.

Der Gewinner wird schriftlich per Mail benachrichtigt. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Teilnehmende, welche unrichtige, unvollständige oder ungültige Angaben machen, sind nicht gewinnberechtigt. Der Preis wird direkt von der STREETLIFE Media AG per Post an den Gewinner zugesendet.

Unsere allgemeinen Datenschutzbestimmungen findest du unter folgendem Link.

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