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Verkehr •
Vierspurige Hauptverkehrsachse

Polizei verbietet geplanten Spurabbau der Stadt Zürich

Nur zwei statt vier Fahrspuren. Das war der Plan der Stadt Zürich für die Bellerivestrasse am rechten Zürichseeufer. Ein entsprechender Verkehrsversuch hätte Mitte August starten sollen. Doch daraus wird nichts. Die Kantonspolizei lehnt den Antrag ab.

Wie die Kantonspolizei Zürich in einer Mitteilung schreibt, sei der Verkehrsversuch sowohl aus rechtlicher als auch aus fachlicher Sicht nicht bewilligungsfähig. Als Begründung heisst es: «Die Bellerivestrasse ist eine Durchgangsstrasse von überkommunaler Bedeutung und Hauptverkehrsstrasse. Der von der Stadt Zürich geplante Spurabbau würde neue Verhältnisse schaffen, welche Auswirkungen auf den Verkehr auch ausserhalb der Stadt Zürich hätten.»

Der Plan der Stadtzürcher Verkehrsabteilung war es, die Bellerivestrasse während neun Monaten von vier auf zwei Spuren zu reduzieren. Für den Spurabbau wären neue Markierungen und bauliche Anpassungen nötig gewesen, wie zum Beispiel die Errichtung einer Rampe, die Senkung des Trottoirs sowie die Aufhebung von Mittelinseln. 

Heikles Vorgehen

Mit dem Probelauf wollte die Stadt Zürich «Erkenntnisse für die langfristige bauliche Umgestaltung gewinnen», wie sie auf ihrer Webseite schreibt. Zudem sollte die Frage geklärt werden, «ob die Leistungsfähigkeit auch mit einer reduzierten Anzahl Spuren erreicht werden kann.»

Heikel: Die städtische Behörde wollte den Versuch still und heimlich durchboxen. Sie wählte das einfache Signalisationsverfahren, ohne Publikation mit Rechtsmittelbelehrung. Doch das verstosse gegen Bundesrecht sowie die kantonale Gesetzgebung, hält die Kantonspolizei Zürich fest. «Der Verkehrsversuch hätte in einem koordinierten Verfahren sowohl nach Signalisationsrecht als auch gemäss Strassengesetz publiziert und aufgelegt sowie – unter Einbezug des Kantons – festgesetzt werden müssen.»

Die Stadt Zürich kann gegen die Verfügung der Kantonspolizei Zürich in den nächsten 30 Tagen Rekurs einreichen.

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