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Verkehr •
Hertz-Chef Roberto Delvecchio

«Manche Leute behandeln Mietautos mit wenig Sorgfalt»

Wer ein Auto mietet für die Ferien oder eine Geschäftsreise, will vor allem eins: Unbeschwert von A nach B kommen. Wie das am besten gelingt und worauf man achten sollte, erklären der CEO von Hertz und ein Rechtsexperte.

In wenigen Klicks hat man online ein Mietfahrzeug reserviert. Doch damit man auch im Schadensfall vor hohen Gebühren geschützt ist, gilt es ein paar Dinge zu beachten – und das beginnt schon vor der Buchung: «Wichtig ist, dass man sich bereits im Vornherein informiert und auch einen Preisvergleich macht. Welche Versicherungen sind inkludiert und wie viele Kilometer dürfen gefahren werden? Das variiert von Anbieter zu Anbieter», sagt Hertz-CEO Roberto Delvecchio. Gerade bei den Versicherungen komme es oft zu Missverständnissen: «Ich würde immer abklären, ob ich bereits eine Versicherung habe, die Schäden an Mietautos abdeckt und wie hoch der Selbstbehalt ist. Dann kann ich immer noch das ergänzen, was mir wichtig ist.»

Versicherung über Vermieter am einfachsten

Zwar seien ihre Mietautos grundsätzlich vollkaskoversichert, jedoch mit einem gewissen Selbstbehalt, den Kunden bei einem Schaden übernehmen müssen. «Dies lässt sich aber mit einer Zusatzversicherung ausschliessen – beim Anbieter selbst oder über Drittanbieter. Manchmal ist man sogar über den Kreditkartenanbieter abgesichert», so Delvecchio. Werde die Versicherung über Dritte abgeschlossen, sei man dem Vermieter bei einem Schaden zwar den Selbstbehalt schuldig, könne diesen dann aber bei der Versicherung zurückfordern. «Daher ist es in der Regel einfacher, wenn man alles über den Vermieter abschliesst.

Dass man sich beim Mietvertrag Zeit nehmen sollte, rät auch Rechtsanwalt Fabian Füllemann von Fricker Füllemann Rechtsanwälte in Winterthur: «Vor Vertragsabschluss sollte man aufmerksam die Vertragsunterlagen inkl. AGBs studieren und bei Fragen Rücksprache nehmen.»

Vorsicht vor Mautgebühren im Ausland

Eine weitere böse Überraschung, die sich im Vornherein vermeiden lässt, sind die Mautgebühren im Ausland. «Für Fahrten in der Schweiz ist die Vignette inklusive. Doch wer mit dem Mietauto in andere europäische Länder fährt, ist selbst für die entsprechende Autobahnplakette verantwortlich», so Delvecchio. Gerade in Österreich kann es sehr schnell teuer werden, wenn man ohne «Pickerl» auf der Autobahn unterwegs ist. «Kunden sollten den Anbieter darüber in Kenntnis setzen, wohin sie mit dem Auto reisen wollen. Dann können die Mitarbeitenden auch Tipps geben. Zum Beispiel für Reisen nach Italien: Bei Hertz kann man den Telepass buchen, damit man schneller durch die Mautstellen kommt.»

Tipp für Eilige

Für alle, die generell nicht so gerne anstehen, hat Delvecchio noch einen Zeitspartipp: «Bei den meisten Anbietern kann man vorab ein Profil erstellen. Das lohnt sich, weil es dann bei der Abholung des Fahrzeugs viel schneller geht: So muss nur noch der Führerausweis geprüft werden.»

Schäden unbedingt vorab melden

Bei der Übernahme des Fahrzeugs erhalten Kunden ein Schadensprotokoll, auf dem bereits vorhandene Mängel aufgeführt sind. «Es macht Sinn, diese bei einem Rundgang nochmals durchzugehen», sagt Delvecchio. Das bestätigt auch der Rechtsexperte: «Bei der Übernahme sollte das Mietfahrzeug zuerst sorgsam überprüft werden (inkl. Reifen, Funktionskontrolle, Verbandskasten, etc.). Allfällige Schäden und Mängel müssen dem Vermieter sogleich angezeigt und in einem schriftlichen Übernahmeprotokoll festgehalten werden. Je nachdem macht es Sinn, die Gesamtsituation zusätzlich auch fotografisch aus verschiedenen Winkeln und per Video festzuhalten», so Füllemann. Auch bei der Rückgabe solle man ein entsprechendes Abgabeprotokoll verlangen.

Tankkosten und Sonderreinigungen vermeiden

Für Delvecchio ist bei der Übergabe vor allem eines wichtig: «Das Auto sollte immer in dem Zustand übergeben werden, wie man es auch erhalten hat – das betrifft auch die Tankfüllung bzw. den Ladezustand.» Daher sollte das Fahrzeug kurz vor der Abgabestelle nochmals aufgetankt werden beziehungsweise mit einem Ladezustand von mindestens 70 Prozent zurückgegeben werden. Die Reinigung hingegen übernehme der Anbieter, aber: «Wir haben schon Autos erhalten, die zum Beispiel nach einem Festivalbesuch sehr stark verschmutzt waren oder sehr unangenehm gerochen haben.» Grundsätzlich gelte: Im Auto darf nicht geraucht werden und Haustiere sollen in Transportboxen oder -taschen mitreisen. «So kann man sich vor Extragebühren durch eine Sonderreinigung schützen, die in einem solchen Fall notwendig wäre.»

Mietwagen ist kein Verbrauchsgut

Delvecchio betont: «Leider gibt es immer wieder Leute, die Mietautos mit wenig Sorgfalt behandeln. Sie gehen davon aus, dass die Fahrzeuge sozusagen für den Verbrauch da sind, aber das stimmt nicht. Nach vier bis fünf Monaten werden unsere Fahrzeuge jeweils im Occasionshandel weiterverkauft: Wir wollen unseren Kunden Modelle bieten mit neusten Technologien und Sicherheitsstandards und haben auch verschiedene Antriebe zur Auswahl. Doch im Gegenzug sind wir darauf angewiesen, dass den Autos entsprechend Sorge getragen wird.»

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