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Quiz •
STREETLIFE-Weihnachtsverlosung

Hinter dieser Adventstüre steckt der Hauptpreis

Zwei Tage vor Heiligabend ist bei STREETLIFE bereits Bescherung. Am vierten Advent geht es um den Hauptpreis unserer diesjährigen Weihnachtsverlosung. Mach mit und gewinne eine E- oder Klebevignette sowie eine Spotify-Premium-Geschenkkarte.

Die Festtage stehen vor der Türe und Heiligabend rückt immer näher. Lametta, Schleifen und Weihnachtskugeln sind im Trend, es wird dekoriert, was das Zeug hält. Das gilt aber nicht nur für den Tannenbaum in der Stube. Auf Social Media ist die Xmas-Deko fürs Auto der letzte Schrei. Doch was ist erlaubt und was verboten? Beantworte die folgende Frage richtig und du gewinnst unseren Hauptpreis: Eine Vignette (40 CHF) und eine Spotify-Geschenkkarte (39 CHF) im Gesamtwert von 79 Franken.

Dazu musst du dich nur für unseren Newsletter anmelden und diese Frage beantworten: Ist blinkende Deko am und im Auto erlaubt?

a. Ja, sieht doch gut aus
b. Nein, dadurch werden andere Verkehrsteilnehmende abgelenkt

Schicke die richtige Antwort an: wettbewerb@streetlife.ch

Auto und Weihnachtsschmuck – diese Regeln gelten

1. Kugeln, Schleifen, Dekoartikel im Innenraum

Sie sind grundsätzlich erlaubt. Aber nur unter dieser Bedingung: Sie müssen fest am Armaturenbrett oder am Gitter der Belüftung montiert sein. Sind sie lose, stellen sie ein zu grosses Verletzungsrisiko dar – und das kann gebüsst werden.

2. Blinkender und leuchtender Xmas-Schmuck

Er ist sowohl aussen wie auch im Innenraum des Autos verboten. Der Grund: Während der Fahrt kann er andere Verkehrsteilnehmende zu stark ablenken.

3. Xmas-Aufkleber...

... sind auf der Frontscheibe untersagt. Auf dem Lack, der Heckscheibe und den Seitenfenstern sind sie aber erlaubt, wenn sie die Sicht nicht einschränken. Blinker, Scheinwerfer oder die Beleuchtung dürfen ebenfalls nicht verdeckt werden.

5. Rentier-Geweih 

Mit ein paar wenigen Handgriffen kann das Auto in ein lustiges Rentier umgewandelt werden. Dafür gibt es Plüsch-Geweihe, die ähnlich den Flaggen rund um die WM-Spiele im Sommer, an den Autotüren befestigt werden. Aber ist das auch legal? Ja, unter gewissen Voraussetzungen.

Geregelt wird das in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS ) unter Anhang 8, Ziff. 28. Dort heisst es: «Flaggenständer und dergleichen müssen bei leichtem Druck genügend ausweichen. Antennen müssen so biegsam sein, dass bei einer Kollision keine ernsthaften Verletzungen entstehen können.»

 

Teilnahmebedingungen für die Verlosung

Teilnahmeschluss ist der 26. Dezember 2024,  die Benachrichtigung der Gewinnerin oder des Gewinners erfolgt am 30. Dezember 2024. Bei der Ziehung gilt das Zufallsprinzip. Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet von der STREETLIFE Media AG.

Zur Teilnahme berechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und einem Mindestalter von 18 Jahren. Teilnehmende unter 18 Jahren bestätigen, dass ihre gesetzlichen Vertreter mit der Teilnahme und diesen Teilnahmebedingungen einverstanden sind. Davon ausgenommen sind Mitarbeitende der STREETLIFE Media AG.

Der Gewinner wird schriftlich per Mail benachrichtigt. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Teilnehmende, welche unrichtige, unvollständige oder ungültige Angaben machen, sind nicht gewinnberechtigt. Der Preis wird direkt von der STREETLIFE Media AG per Post an den Gewinner zugesendet.

Unsere allgemeinen Datenschutzbestimmungen findest du unter folgendem Link.

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