Werbung
Geisterfahrerin kämpft vor Gericht um Freispruch
Ein Septembermorgen wird für eine 64-jährige Frau zum Verhängnis. Auf einer Hauptstrasse im Kanton Thurgau gerät sie auf die Gegenfahrbahn und kollidiert mit zwei Autos. Jetzt muss sie sich dafür vor dem Bezirksgericht Arbon verantworten.
Eine Sekunde nicht aufgepasst und die Pläne von vier Menschen veränderten sich, bevor der Tag überhaupt richtig angefangen hat. Es ist ein schöner Spätsommermorgen im September 2024. Drei Frauen sind in einem Ford unterwegs von Schocherswil TG nach Zihlschacht TG, ihnen folgt ein Lieferwagen mit Anhänger.
Plötzlich kommt den beiden Fahrzeugen ein Auto auf ihrer Spur entgegen. Die Fahrerin des Ford versucht, nach rechts in die Wiese auszuweichen, aber sie kollidiert mit dem entgegenkommenden Auto. Auch der Lieferwagen kollidierte mit dem Fahrzeug. Alle drei Fahrzeuge und der Anhänger bleiben mit Totalschaden in der Wiese neben der Strasse stehen.
Alle Insassen sind mindestens leicht verletzt und müssen in ärztliche Behandlung. Die Fahrerin des entgegenkommenden Autos, eine damals 62-jährige Frau, ist am schwersten verletzt und wird mit einem Helikopter ins Spital geflogen. Wieso die Frau auf die Gegenfahrbahn kam, war am Tag des Unfalls noch Gegenstand polizeilicher Abklärungen.
War die Fahrerin abgelenkt?
Die Untersuchung führte weniger als ein Jahr später zu einem Strafbefehl gegen die Unfallfahrerin, der STREETLIFE vorliegt. Sie soll die Kollisionen wegen mangelnder Aufmerksamkeit verursacht haben. Das ist kein Kavaliersdelikt. Unaufmerksamkeit und Ablenkung sind die häufigsten Unfallursachen im Strassenverkehr.
Wie gefährlich schon ein kurzer Blick auf den Touchscreen im Auto oder das Smartphone sein kann, zeigt die Distanz, die ein Auto in einer Sekunde zurücklegt. Innerorts bei 50 km/h fährt ein Auto in einer Sekunde fast 14 Meter, ausserorts bei Tempo 80 sind es schon 22 Meter. Das entspricht etwa vier Fahrzeuglängen. Fahren zwei Autos aufeinander zu, kommen sie sich in einer Sekunde schon 44 Meter näher.
Die Staatsanwaltschaft Bischofszell wirft der heute 64-jährigen Beschuldigten wegen ihrer Unaufmerksamkeit eine fahrlässige grobe Verkehrsregelverletzung vor. «Bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit hätte die Beschuldigte das Überfahren der Mittellinie und die beiden dadurch im Anschluss verursachten Kollisionen vermeiden können», fasste die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl abschliessend zusammen und verurteilte die Frau darin zu einer bedingten Geldstrafe von 3300 Franken (30 Tagessätze à 110 Fr.) sowie einer Busse von 660 Franken.
Medizinische Probleme?
Doch die 64-jährige Beschuldigte reichte Einsprache ein, weshalb sie sich gestern Freitag vor dem Bezirksgericht Arbon verantworten musste. Sie könne sich nicht an den Unfall erinnern, sagte sie vor Gericht aus. «Ich bin nach der Nachtschicht wie immer in mein Auto gestiegen, habe das Handy in die Handtasche getan und den Reissverschluss geschlossen», erzählte sie. «Ich bin vom Parkplatz auf die Hauptstrasse gefahren und danach kann ich mich an nichts mehr erinnern.» Nach nur zwei Minuten Fahrzeit kam es zum verhängnisvollen Unfall.
Die Beschuldigte arbeitete schon lange in der Nachtschicht. «Ich habe am Tag vorher geschlafen und mich am Abend vor der Schicht nochmal hingelegt.» Es war die vierte und letzte Nachtschicht in Folge. «Wäre ich müde gewesen oder hätte mich anderweitig nicht fahrtüchtig gefühlt, wäre ich nicht ins Auto gestiegen», erklärte die 64-Jährige vor Gericht. Sie ist auch anderthalb Jahre nach dem Unfall noch arbeitsunfähig, weil sie Konzentrationsprobleme hat.
Appell ans Gericht
Ihr Anwalt forderte einen Freispruch. Seine Mandantin sei nicht abgelenkt oder unaufmerksam gewesen. Wahrscheinlicher sei, dass sie das Bewusstsein wegen eines medizinischen Problems verloren hatte. «Das passt zu den Zeugenaussagen, die sahen, wie das Auto immer mehr auf die Gegenfahrbahn geriet», argumentierte der Verteidiger. «Es gab keine hektischen Lenkkorrekturen oder Bremsversuche.» Es sei ein tragischer Unfall mit ungeklärter Ursache; daraus lasse sich keine Schuld seiner Mandantin ableiten.
In ihrem Schlusswort sagte die Beschuldigte, es belaste sie bis heute am meisten, dass sie nicht wisse, was damals passiert ist. «Ich wollte niemandem schaden, und es tut mir sehr leid, dass andere Menschen verletzt wurden.» Zum Schluss bat sie: «Bitte verurteilen Sie mich nicht für etwas, das ich nicht beeinflussen konnte.»
Verständnis, aber keine Gnade
Die Bitte blieb ungehört. Das Bezirksgericht Arbon folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte die 64-Jährige wegen fahrlässiger grober Verkehrsregelverletzung. Die vorsitzende Richterin betonte in ihrer Begründung aber: «Das Gericht glaubt Ihnen, dass Sie sich nicht mehr an den Unfall erinnern, und es sich hier nicht um eine Schutzbehauptung handelt.»
Aus rechtlicher Sicht sei der Unfall aber die Folge einer Unaufmerksamkeit. «Nicht im Sinne, dass Sie bewusst unaufmerksam gewesen sind», erklärte die Richterin. «Wir erachten es als sehr wahrscheinlich, dass diese Unaufmerksamkeit auf Müdigkeit nach der langen Nachtschicht zurückzuführen ist.»
Eine medizinische Ursache schloss das Gericht aus. «Sie hatten vor und nach dem Unfall keine ähnlichen Probleme», begründete die Richterin. Weiter hätte die Beschuldigte nach dem Unfall keine weiteren medizinischen Untersuchungen gemacht, um die Gründe abzuklären. Beim Strafmass verzichtete das Gericht auf eine zusätzliche Busse, da im vorliegenden Fall keine abschreckende Wirkung nötig sei.
So bleiben eine bedingte Geldstrafe von 3300 Franken (30 Tagessätze à 110 Fr.) sowie die Verfahrenskosten von 8061 Franken und die Anwaltskosten. Die Richterin schloss die Verhandlung mit den Worten, das Urteil sei kein Vorwurf an die Beschuldigte.
Werbung







